Schlachthof:Weiter geschlossen

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Wann der Fürstenfeldbrucker Schlachthof seinen Betrieb wieder aufnehmen kann, ist weiterhin unklar. (Foto: Johannes Simon)

Nach den Vorwürfen wegen Tierquälerei muss die Regierung über die Wiederzulassung des Brucker Betriebes entscheiden. Die Behörde bewertet die Konzepte aber bisher als "nicht aussagekräftig genug"

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Wiederaufnahme des Betriebes im Brucker Schlachthof verzögert sich weiter. Der Antrag auf Wiederzulassung, den die neue Geschäftsführung eingereicht hat, wird von der Regierung als nicht ausreichend angesehen. Die Behörde bemängelte sowohl das Tierschutzkonzept als auch Pläne für Umbauten. Der Geschäftsführer der GmbH & Co KG, Engelbert Jais, wollte sich dazu nicht äußern.

Die drei Geschäftsführer haben einen Antrag auf Wiederzulassung des Betriebes unter dem neuen Namen "Schlachthof Hasenheide" bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt. Dabei geht es nicht nur um den Tierschutz, der für die Schließung allein ausschlaggebend war, sondern nun müssen auch bauliche Mängel behoben werden, die das Landratsamt Fürstenfeldbruck schon 2016 moniert hatte. Ebenso wie diverse Verstöße gegen Hygiene- und Schlachtvorschriften, die das Landratsamt in den Jahren zuvor festgestellt hatte, waren diese nicht so gravierend, als dass sie für eine Schließung ausgereicht hätten, sagte Ines Roellecke, die Pressesprecherin der Kreisbehörde.

Bei der Wiederzulassung behandelt die Regierung sämtliche festgestellten Mängel und Vorwürfe als Gesamtpakt und ist der Auffassung, dass die Angaben der Geschäftsführung "nicht aussagekräftig genug" sind. "Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen ergaben sich Planungsmängel, die dem Lebensmittelunternehmen mitgeteilt wurden. Der Betrieb ist nun gefordert, die Planungen entsprechend zu überarbeiten", sagte eine Sprecherin der Regierung der SZ. Die baulichen Mängel könnten nur zum Teil durch organisatorische Maßnahmen wie ein geringes Schlachttempo sowie eine koordinierte Anlieferung der Tiere ausgeglichen werden. Wie lange das Zulassungsverfahrens dauere, hänge "primär davon ab, wie lange der Betrieb für die Überarbeitung und Umsetzung der Planung benötigt".

Anschließend werden Vertreter der Regierung und des Landratsamtes vor Ort prüfen, ob die geforderten Umbauten richtig ausgeführt wurden. Selbst wenn diese Auflagen erfüllt sind, dürfe in dem Betrieb aber erst wieder geschlachtet werden, wenn auch alle anderen Auflagen erfüllt sind. Dazu gehöre "insbesondere die Vorlage eines schlüssigen Eigenkontrollkonzeptes im Bereich des Tierschutzes", sagte die Pressesprecherin.

Zwar hätten die Antragsteller dafür ein Konzept beim Landratsamt vorgelegt. "Es ist aber noch nicht vollständig und entspricht nicht den Anforderungen", sagte die Sprecherin der Regierung. Einen neuen Beauftragten für den Tierschutz habe die Geschäftsführung bereits benannt. Sein Vorgänger ist einer der fünf Mitarbeiter, gegen die Strafanzeigen vorliegen.

Jais wollte sich dazu nicht äußern. Er werde erst eine Stellungnahme abgeben, wenn die Zulassung vorliege, ließ der Geschäftsführer des Betriebes, der zugleich Innungsmeister der Fürstenfeldbrucker Metzger ist, der SZ am Freitag ausrichten. Anfang Oktober hatte Jais der SZ erklärt, das Unternehmen müsse eine neue große Tötebox installieren und die Ställe und den Zutrieb neu bauen. Der Auftrieb für Rinder und Schweine müsse separat angelegt werden. Das Gebäude in der Hasenheide soll aber nicht erweitert werden - manche kritisieren, dass es von Anfang an zu klein konzipiert worden ist. Was die Kosten betrifft, so rechnete Jais seinerzeit mit rund 100 000 Euro.

Aufgrund von Videoaufnahmen hatte die Gruppe Soko Tierschutz dem Schlachthof Tierquälerei und Verstöße gegen die Hygiene vorgeworfen. Der Schlachthof wurde daraufhin vom Landratsamt Mitte Mai geschlossen. Die Vorwürfe sind nicht ausgeräumt, der Staatsanwalt ermittelt aufgrund von Strafanzeigen der Soko Tierschutz gegen die früheren Geschäftsführer und Betriebsleiter sowie drei Metzger. Diese Untersuchungen seien nicht abgeschlossen, insbesondere liegen die Ergebnisse der Überprüfung durch die Fachbehörde bisher nicht vor, sagte die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II.

Zum 1. Januar 2018 wird die Kontrolle von Schlachtbetrieben in Bayern auf eine zentrale Behörde übertragen. Die Regierung von Oberbayern wird das Verfahren über den Brucker Betrieb an die neue Kontrollbehörde abgeben.

© SZ vom 28.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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