Natur:Ein wertvolles Stück Naherholung

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Alling unternimmt einen neuerlichen Versuch, das Moos in einen geschützten Naturraum umzuwandeln. Mit einer sogenannten Vorkaufssatzung will sich die Gemeinde jede Fläche Zug um Zug sichern

Von Manfred Amann, Alling

Es ist schon eine Weile her, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Natur- und Erholungsgebiet Allinger Moos für unwirksam erklärt hat. Nun gibt es im Allinger Rathaus offensichtlich Überlegungen, wie man alternativ zu einer juristisch unantastbaren Überarbeitung des Bebauungsplanes das Ziel erreichen könnte, das Allinger Moos nach und nach in einen geschützten Natur- und Erholungsraum umzuwandeln. Von der Verwaltung wurde unlängst eine "Vorkaufssatzung" zur Diskussion gestellt, die jedoch nicht von allen Gemeinderäten positiv aufgenommen wurde.

Das Allinger Moos will die Gemeinde nach und nach in einen geschützten Natur- und Erholungsraum umwandeln. (Foto: Johannes Simon)

Die Satzung würde es möglich machen, dass bei jedem Verkauf eines Grundstückes im Moos, die Gemeinde als alleiniger Käufer auftritt und so die Möglichkeit bekommt, Acker um Acker, Wiese um Wiese, in den geschützten Naturraum einzugliedern und bei Bedarf auch entsprechend aufzuwerten.

Das Anwaltsbüro, das die Allinger Gemeinde unterstützt, sieht zwar Möglichkeiten, einen entsprechend dem Gerichtsurteil modifizierten Bebauungsplan zu erarbeiten, weist aber auch daraufhin, dass man mit einer Vorkaufssatzung die gleichen Ziele erreichen könnte. Außerdem könnte man dabei auch neuere Entwicklungen berücksichtigen, wie zum Beispiel die gemeinsame Hochwasserschutzplanung der am Starzelbach anliegenden Kommunen. Die größten zusammenhängenden Flächen für die Ableitung und den Rückhalt von Hochwasser, also vorbereitete Überschwemmungsgebiete, könnten nämlich im Allinger Moos geschaffen werden. Ein Vorkaufsrecht brächte laut Verwaltung zudem weniger Regularien für die Grundstückbesitzer als ein Bebauungsplan mit Festsetzungen und Auflagen.

Idyllische Wege führen ins Allinger Moos. (Foto: Johannes Simon)

Einen solchen hatte der Gemeinderat aufgestellt, nachdem in einem Bürgerentscheid dazu der Auftrag erteilt worden war. Dieser wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof kassiert. Familie Killer, die am Steinlacher Weg eine Hofstelle besitzt und Landwirtschaft betreibt, hatte geklagt, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Naturschutzvorgaben die betriebliche Entwicklung ihrer Landwirtschaft unzumutbar einschränken würden und hatte damit Recht bekommen.

Als die Landwirtsfamilie vor gut einem Jahr dann den Antrag stellte, auf Flächen im Allinger Moos mobile Hühnerställe aufzustellen, verhänge der Gemeinderat eine Veränderungssperre. Diese wurde schon einmal um ein Jahr gestreckt, läuft im nächsten Jahr aber aus und kann nur aus schwerwiegenden Planungsgründen noch einmal verlängert werden. Nach dem Auslaufen der Sperre wären alle im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanes angedachten Schutzvorkehrungen, die offensichtlich Hindernisse für eine landwirtschaftliche Nutzung im Allinger Moos darstellten, nicht mehr relevant.

© SZ vom 02.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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