Nach Brand eines Hauses:Falschaussage vor der Polizei

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Das Amtsgericht verhängt gegen eine 32 Jahre alte Frau aus Fürstenfeldbruck eine Bewährungsstrafe

Der Brand eines Mehrfamilienhauses in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck Ende 2016 hat gleich zwei Gerichtsverfahren nach sich gezogen. Im ersten Prozess war der Ex-Freund einer Bewohnerin des Hauses wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Der Mann wurde im November 2017 freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen. Dass er dort saß, das hatte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch den falschen Beschuldigungen einer 32 Jahre alten Frau aus Fürstenfeldbruck zu verdanken. Die Frau, eine Bekannte der Ex-Freundin des Freigesprochenen und selbst Bewohnerin des Hauses, in dem das Feuer ausgebrochen war, musste sich deshalb wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage vor Gericht verantworten. Wie sie, die als Reinigungskraft arbeitet, nun vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck gestand, hatte sie den Ex-Freund bei der Polizei stark belastet. Das Gericht verurteilte sie zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Der Brand war in der Nacht auf den 15. Oktober 2016 gegen halb zwei Uhr ausgebrochen. Noch am Vormittag dieses Tages wurde die Angeklagte als Zeugin von der Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck vernommen. Dabei sagte sie aus, dass der Ex-Freund ihrer Bekannten ihr bereits einige Tage vor dem Feuer gedroht habe: "Pass auf, ich weiß, wo deine Mutter und deine Tochter wohnen. Ich schneide beiden den Kopf runter." Des weiteren habe er sie nach dem Brand in eine Hecke geschubst und so fest mit einer Hand gewürgt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. In der Verhandlung gegen den Ex-Freund wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht München hatte die Fürstenfeldbruckerin indes ausgesagt, der Angeklagte habe sie weder bedroht noch gewürgt.

"Sie ist extrem aufgeregt", entschuldigte der Verteidiger seine Mandantin. Deshalb und wegen des etwas komplizierten Sachverhalts erklärte er, dass man die Aussage seiner Mandantin zweigeteilt betrachten müsse: Die Drohung einige Tage vor dem Feuer habe es tatsächlich gegeben. Die Körperverletzung mit Würgen hat die 32-Jährige laut ihrem Anwalt hingegen erfunden. Weshalb sie das getan habe, wollte Richter Johann Steigmayer wissen. "Weil ich sauer war." Die Bruckerin schien wirklich entrüstet und verwies darauf, dass bei dem Feuer "beinahe einer drauf gegangen wäre". Übrigens habe "jeder gedacht", der Ex-Freund ihrer Freundin habe aus Eifersucht und Rache das Feuer gelegt. Der beschuldigte Mann hatte die Tat von Anfang an geleugnet.

Der Richter konnte nicht nachvollziehen, wieso die Angeklagte gleich zweimal vor den Ermittlungsbehörden falsche Angaben gemacht hat. Eindringlich fragte er die Bruckerin, ob die Familie des aus dem Irak stammenden Ex-Freundes sie vor ihrer gerichtlichen Einvernahme bedroht habe. "Es gibt sonst eigentlich keinen Grund, warum Sie vor Gericht falsch aussagen", bohrte er nach. Aber die Angeklagte blieb dabei: nein, niemand habe sie beeinflusst.

In ihren Plädoyers kämpften Staatsanwältin und Verteidiger gegen beziehungsweise für eine Bewährungsstrafe. Mit Blick auf das gefüllte Vorstrafenregister sagte die Anklägerin: "Sie ist beim ersten Tatkomplex noch unter offener Bewährung gestanden." Deshalb könne es keine weitere Bewährung geben, zumal "ihre Aussage mitverantwortlich dafür war, dass der Ex-Freund in Untersuchungshaft kam". Sie beantragte sieben Monate Haft. "Ist es wirklich mitursächlich", fragte der Verteidiger der Angeklagten - ohne sie zu beantworten. Aber sie diente ihm als Basis für die Aufzählung der Punkte, die er zugunsten seiner Mandantin aufzählte. Diese hat sich aus Eigeninitiative eine Arbeit gesucht und ihren Alkoholkonsum reduziert.

Der Anwalt hielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, verbunden mit einer ordentlichen Zahl Sozialstunden - er sprach von 150 - für angebracht. Mit dem Urteil - sieben Monate Haft, vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie 240 Stunden gemeinnützige Arbeit - ist der Richter etwas näher an der Verteidigung. Allerdings räumte er ein, dass ihm die Entscheidung nicht leicht gefallen war und sie womöglich in einem Berufungsverfahren von der Staatsanwaltschaft angefochten werden könnte.

© SZ vom 20.06.2018 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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