Kommentar:Die Kritik geht etwas zu weit

Lesezeit: 1 min

Asyl-Helferkreis leisten viel und sie sind unverzichtbar. Wenn sie nun gleiche Regeln für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern fordern, mangelt es an der nötigen Differenzierung

Von Stefan Salger

Helferkreise ärgern sich über Behörden, die Asylbewerbern eher Knüppel zwischen die Beine zu werfen scheinen als die Integrationsbemühungen der Ehrenamtlichen zu unterstützen. In der Tat hat man oft den Eindruck, dass Bund und Länder die Arbeit einfach den freiwilligen Helfern aufbürden. Die Kritik, die nun an den Innenminister herangetragen wird, ist in Teilen berechtigt. Gleichwohl mangelt es ihr etwas an der nötigen Differenzierung. Die Staatsregierung müsste mehr tun, um politisch Verfolgten oder Bürgerkriegsflüchtlingen die Arbeitsaufnahme zu erleichtern und bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen. Bestehen gute Aussichten auf Anerkennung, wie beispielsweise bei Flüchtlingen aus dem Bürgerkriegsland Syrien, könnte dies bereits vor Erreichen der geltenden Dreimonatsfrist erfolgen. Die Helferkreise fordern nun aber, dass für Asylbewerber aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" die gleichen Regeln gelten sollen. Dieser Gruppe werden unter anderem einige osteuropäische Staaten zugerechnet. Die Anerkennungsquoten liegen dort teilweise praktisch bei null.

Viele dieser Zuwanderer leben in bitterer Armut und hoffen auf ein besseres Leben. Und ja, manche hoffen auch nur auf ein paar Monate Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Das ist menschlich nachvollziehbar und ihnen nicht vorzuwerfen. Wirtschaftliche Gründe sind durch das Asylrecht aber nicht gedeckt. Würde Asylbewerbern aus diesen Ländern die Arbeitsaufnahme erleichtert, spräche sich dies sehr schnell herum und wäre zwangsläufig der Auftakt der nächsten Flüchtlingswelle. Beinahe ebenso zwangsläufig würde die große Akzeptanz in der Bevölkerung bröckeln.

Auch den Mitgliedern der Helferkreise, die sich vorbildlich engagieren, wäre damit nicht gedient. Insofern ist das Verbot einer Arbeitsaufnahme für Asylbewerber aus nachweislich sicheren Herkunftsländern wohl zu akzeptieren. Die kritische Kontrolle der Ehrenamtlichen ist in anderen Bereichen gefordert: Denn auf eine solche Liste dürfen staatliche Stellen die Länder nur nach einer sehr akribischen und unvoreingenommenen Prüfung setzen. Zudem darf auch Flüchtlingen aus diesen Ländern keine Einzelfallprüfung verwehrt werden und die Anerkennungsverfahren müssen insgesamt beschleunigt werden.

© SZ vom 23.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: