Germering:Raffinierte Masche

Lesezeit: 2 min

Gericht muss Trio freisprechen, das Miete unregelmäßig zahlte

Von Ariane Lindenbach, Germering

"Die Drei kamen im Ferrari angefahren, das war mir sofort verdächtig." Wie der Vermieter einer Luxusimmobilie in Germering vor dem Amtsgericht berichtete, ließ er sich jedoch von einer Mietvorauszahlung für die nächsten zehn Monate über 27 000 Euro in bar überzeugen. Wie sich zeigte, hatte den Senior sein Gefühl doch nicht getäuscht: Die Frauen und der Mann zahlten die Miete nur sporadisch, zeitweise waren 60 000 Euro offen. Am Ende blieb 18 000 Euro Mietrückstand. Wegen dieses Mietverhältnisses zwischen Januar 2010 und März 2013 saßen die Drei nun wegen Betrugs im besonders schweren Fall vor dem Schöffengericht. In der Verhandlung zeigte sich, dass andere Vermieter ähnliche Erfahrungen mit dem Trio gemacht hatten. "Jeder in der Bevölkerung würde sagen, das sind klassische Einmietbetrüger", dem würde er nicht widersprechen, erklärte der Vorsitzende. Doch für eine juristisch korrekte Verurteilung reichten die Beweise eben nicht aus. Er sprach die 36, 50 und 51 Jahre alten Angeklagten frei.

Ende 2009 unterschrieben die 50- und die 36-Jährige den Mietvertrag für das 400 Quadratmeter große Haus in Germering, Pool inklusive. Wie der 74 Jahre alte Eigentümer erläuterte, unterschrieben nur die Frauen, der Mann habe sich aber "als Wortführer" aufgespielt. Dass er nicht mit im Vertrag stand, könnte mit seinem prall gefüllten Strafregister zusammenhängen, spekulierte der Vorsitzende Johann Steigmayer. Bis 2014 stand der 51-Jährige unter offener Bewährung, Ende 2010 wurde er inhaftiert. Womit sein Verteidiger auch die rückständigen Mietzahlungen erklärte.

Der Eigentümer schilderte, dass die Angeklagten zeitweise mit an die 20 Personen in seinem Haus gelebt und etliches kaputt gemacht hätten. Neben dem Mietrückstand habe er Renovierungen sowie offene Rechnungen für Strom und Heizöl bezahlt. Auch bei der Kaution hatte das Trio den Senior geprellt. Schließlich musste er die Angeklagten per Räumungsklage aus dem Haus komplimentieren. Ganz ähnlich erging es seinem Vorgänger. "Die ersten drei Monatsmieten wurden ordentlich bezahlt und dann ging es los", berichtete der. "Ich bin auf meinem Schaden sitzen geblieben, insgesamt 21 000 Euro". Den Akten entnahm der Vorsitzende die Erlebnisse des Nachfolge-Vermieters: "Genau dieselben Probleme wie hier." "Dann ist das ja eine Masche", unterstrich der Staatsanwalt. Die drei Verteidiger hielten entgegen, dass im aktuellen Mietverhältnis alles ohne Probleme laufe und ihre Mandanten auch bei den früheren Vermietern immer den weitaus größeren Teil der Miete bezahlt hätten.

Auf diese Argumentation stützte der Staatsanwalt sein Plädoyer. Alles sehe zwar nach einer Methode aus, doch es fehle an Beweisen. Seinem Antrag auf Freispruch fügte er hinzu: "Es ist eine Riesenschweinerei, was Sie hier machen." Das Schöffengericht folgte dem: "Zusammengefasst: Die Angeklagten haben es geschickt angestellt", sagte Steigmayer. Für einen Schuldspruch sei die Beweislage zu dünn. Doch unendlich könnten die Angeklagten diese Spiel nicht fortsetzen, da es mit jedem Mal mehr Beweise gebe. "Es wird immer enger", warnte er die Angeklagten.

© SZ vom 09.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: