Germering:Container statt Traglufthalle

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Germering schlägt Landkreis alternative Asylunterkunft vor

Als Alternative zu einer Traglufthalle, die dem Landkreis zu teuer ist, schlägt die Stadt Germering die Unterbringung von Flüchtlingen in Containern vor. "Alternativ wird überlegt", so formulierte es Germerings Stadtbaumeister Jürgen Thum am Dienstag in der Sitzungsvorlage für die Stadträte, ob auf dem Grundstück neben der Krautgartenanlage Container als "Notunterkünfte" für Flüchtlinge aufgestellt werden könnten. Der Stadtrat entschied sich einstimmig dafür, dem Landratsamt das Areal gegenüber eines großen Senioren- und Pflegeheimes für eine Containeranlage zur Verfügung zu stellen. Das Aufstellen einer Traglufthalle für Flüchtlinge am Aubinger Weg in Neugermering war zuvor bereits vom Landkreis aus Kostengründen abgelehnt worden. Etwa sieben Millionen Euro an jährlicher Miete hätte den Landkreis die Halle inklusive Essens- und Versorgungsbereich gekostet. Das hätte bei der Unterbringung von 200 Flüchtlingen in der Traglufthalle monatliche Kosten pro Asylbewerber von etwa 2900 Euro bedeutet.

Normalerweise wäre eine derartige Nutzung des Geländes neben der Krautgartenanlage, nicht möglich, weil sich die Fläche im Außenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Grünfläche gekennzeichnet ist. Um sich eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu ersparen, bediente sich der Stadtrat eines Tricks. Die Stadt stellt dem Landratsamt das Grundstück befristet zur Verfügung und umgeht damit die planungsrechtlichen Vorschriften der bayerischen Bauordnung. "Bei der Dauer der Befristung orientieren wir uns am Landkreis", stellte Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) auf Nachfrage von Stadtrat Oliver Simon (CSU) klar. "Ein Jahr oder etwas anderes - da sind wir relativ frei", ergänzte Bauamtschef Thum.

Bereits beim Bau der drei Baracken für Asylbewerber am Starnberger Weg - die Fläche liegt ebenfalls im Außenbereich - habe sich die Stadt der Befristung bedient. Eröffnet wurde die Bauten dort schon im Jahre 1992. Seit 23 Jahren wird die befristete Zurverfügungstellung des Grundstücks immer wieder verlängert.

© SZ vom 01.10.2015 / kwg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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