Drei Jahre Gefängnis. So lautet das Urteil des Schöffengerichts Fürstenfeldbruck in einem Verfahren wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung gegen einen 52 Jahre alten Olchinger. In dem Prozess ging es um eine Kneipenschlägerei im Mai in Fürstenfeldbruck, bei der ein 51-jähriger Mann zu einem Pflegefall wurde. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Olchinger sein Opfer, einen Ex-Freund seiner langjährigen Lebensgefährtin, von der Kneipentür aus auf die Straße gestoßen hatte. Der Angeklagte hatte das bis zuletzt geleugnet. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Zu der Auseinandersetzung war es am Abend vor dem Vatertag im Mai gekommen. Die Partnerin des Olchingers feierte ihren 48. Geburtstag in einer Fürstenfeldbrucker Kneipe. Zufällig war auch ihr Ex-Freund von vor 20 Jahren da, stark betrunken und etwas nervig, wie einige Zeugen in dem jetzigen Verfahren schilderten. Andere meinten, beim Angeklagten Anzeichen von Eifersucht entdeckt zu haben. Jedenfalls stand der damals mit 3,5 Promille schwer alkoholisierte 51-Jährige zunächst in der Eingangstür und flog plötzlich in hohem Bogen auf die Straße, wo er mit dem Kopf aufschlug.
Fürstenfeldbruck:Schläger muss ins Gefängnis
Gericht verurteilt Olchinger zu drei Jahren. Das Opfer ist ein Pflegefall
Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck
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