Nachtleben:Fünf Reservate für die nächtliche Sause

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Mit einem Vergnügungsstättenkonzept will Fürstenfeldbruck dem Wildwuchs bei Spielkasinos, Wettbüros und Rotlichtbetrieben Einhalt gebieten. Künftig dürfen diese sich nur in ausgewiesenen Bereichen ansiedeln, für bereits eröffnete Häuser gilt Bestandsschutz

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Spielsalons, Tabledancebars, Swingerklubs oder Nachtlokale empfinden Städte nicht unbedingt als Bereicherung. Pauschale Verbote freilich sind wegen der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit rechtlich nicht zulässig. Deshalb hat Fürstenfeldbruck in einem "Vergnügungsstättenkonzept" nun genau definierte Bereiche ausgewiesen, die per Bebauungsplan beschlossen werden sollen. Für bestehende Einrichtungen gilt Bestandsschutz, neue Betriebe sind aber jenseits der Hasenheide lediglich in den vier Bereichen Innenstadt, Center Buchenau sowie in den Gewerbegebieten Hubertusstraße und Maisacher Straße zulassungsfähig. Klassische Tanzlokale sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen, für Spielhallen können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Ohne einen solchen Rahmenplan, das machte die Bauverwaltung unter Stadtbaurat Martin Kornacher deutlich, könnten sich einschlägige Betriebe in Misch- und Kerngebieten ungeregelt ansiedeln. Was Ballungen in diesem Bereich bedeuten, wird in der Hasenheide deutlich. Dort gibt es mittlerweile 14 Vergnügungsstätten. Neben einer Diskothek und einem Tanzlokal gibt es dort an vier Standorten zwölf teils baulich verbundene Spielhallen mit insgesamt 132 Geldspielgeräten. Insgesamt sind in der Stadt mit ihren gut 37 000 Einwohnern 22 Spielhallen an zehn Standorten sowie Wettbüros an der Heimstätten-, Buchenauer- und Landsberger Straße, die Diskotheken Buck Rogers und Barnis Cityclub, das Tanzlokal Edi Bar und der - jüngst abgebrannte - Swingerklub "Burg Ibiza" gemeldet. Dieser als negativ empfundenen städtebaulichen Entwicklung, die vor allem an zentrumsnahen Standorten durchaus eine Art Abwärtsspirale bei Wohnqualität, Attraktivität für andere Gewerbebetriebe sowie Immobilienpreisen in Gang setzten kann und die in Fachkreisen als Trading-down-Effekt bezeichnet wird, soll nun Einhalt geboten werden. Berücksichtigt werden damit auch Konflikte mit Anwohnern durch eine durch meist lange Öffnungszeiten bedingte Lärmbelästigung sowie mit Kindergärten oder kirchlichen sowie sozialen Einrichtungen. Bereits 2010 hatte der Stadtrat die Ausarbeitung eines Rahmenplans in Auftrag gegeben. Vor drei Jahren war übergangsweise eine Veränderungssperre erlassen worden. Künftig gelten strenge Regeln für definierte Bereiche.

Gewerbegebiet Hasenheide: Zulässig sind Diskotheken, Tanzlokale sowie Fest- und Eventhallen. Weil bereits zahlreich vertreten, sollen Spielhallen und -casinos nur noch ausnahmsweise auf Antrag genehmigt werden. Nicht zulässig sind hier Billardcafés und Dartklubs, Internetcafés, Kinos, Swingerklubs und Wettbüros.

Innenstadt: Allgemein zulässig sind Billardcafés und Dartklubs, Diskotheken und Tanzlokale, Internetcafés und Kinos. Ausnahmsweise zulassungsfähig sind Spielhallen, Spielcasinos und Wettbüros. Nicht zulässig sind Fest- und Eventhallen, Nachtlokale wie Stripteasebars, Peepshow oder Sexkinos sowie Swingerklubs.

Center Buchenau (nördlich der Bahngleise, rund um den Geschwister-Scholl-Platz): Allgemein zulässig sind Billardcafés und Dart-Klubs, Diskotheken und Tanzlokale, Internetcafés und Kinos. Ausnahmsweise zugelassen werden können Spielhallen und Spielcasinos, Wettbüros. Nicht zulassungsfähig sind hier Festhallen, Stripteasebars, Peepshows und ähnliche Nacht- sowie Swingerklubs.

Gewerbegebiet Hubertusstraße: Allgemein zulässig sind Diskotheken und Tanzlokale sowie Fest- und Eventhallen. Nicht zulässig sind Internetcafés, Kinos, Wettbüros sowie Nachtlokale "mit Darstellungen sexuellen Charakters", Spielhallen, Spielcasinos und Swingerklubs.

Gewerbegebiet nördliche Maisacher Straße: Allgemein zulässig sind Fest- und Eventhallen, Nachtlokale wie Stripteasebars, Peepshows oder Sexkinos. Nicht zulässig sind Billardcafés und Dartklubs, Diskotheken und Tanzlokale, Internetcafés, Kinos, Spielhallen und Spielcasinos, Swingerklubs und Wettbüros.

© SZ vom 31.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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