Protest:5200 Brucker für Erhalt der Amperbrücke

Lesezeit: 2 min

Die große Beteiligung an verschiedenen Unterschriftenaktionen zeigt, wie wichtig vielen Einwohnern das historische Bauwerk ist. Abrisspläne der Straßenbauer stoßen auf großen Widerspruch

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Rund 5200 Bürger haben sich inzwischen laut Rathaussprecherin Tina Rodermund-Vogel für den Erhalt der Amperbrücke im Stadtzentrum von Fürstenfeldbruck ausgesprochen. Sie trugen sich in Listen ein, die in Eisdielen, Geschäften oder Arztpraxen auslagen, beteiligten sich auf die Initiativen von Oberbürgermeister Klaus Plein (BBV) hin an einer Unterschriftenaktion der Stadtverwaltung oder machten bei der privaten Onlinepetition des gebürtigen Fürstenfeldbruckers Christian Didicher mit. Einem Aufruf im Mitteilungsblatt der Stadt, dem Rathaus-Report, folgten damals 612 Bürger, auf der Internetseite der Stadt trugen sich 515 ein, an der Onlinepetition beteiligten sich rund 1500. Die restlichen Unterschriften stammten zum überwiegenden Teil von den öffentlich ausgelegten Listen.

Dieses Meinungsbild könnte nun wieder eine Rolle spielen. Obwohl der 1o6 Jahre alte Übergang seit Herbst unter Denkmalschutz steht, hält das Bauamt Freising daran fest, die marode Brücke abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ein Neubau wäre breiter und für Radfahrer sicherer. Zudem könnte dann auch Schwerlastwagen durchs Stadtzentrum rollen. Die alte Brücke, auf der die Bundesstraße 2 verläuft, ist für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 16 Tonnen gesperrt. Christian Didicher ist wohl der Fürstenfeldbrucker, der sich neben Bürgermeister Klaus Peil bisher am engagiertesten für die Brücke eingesetzt hat. Er hatte vor einem Jahre seine Onlinepetition spontan gestartet, als er von den Überlegungen des Bauamts Freising erfuhr, den das Stadtbild prägenden Flussübergang zu ersetzen.

Ein idyllisches Plätzchen trotz des Verkehrslärms ist das Ufer der Amperbrücke in Fürstenfeldbruck. (Foto: privat)

Mit dem Denkmalschutz hielt Didicher die Brücke für gerettet. Deshalb zeigt er sich nun von der Ankündigung der Straßenbauer umso überraschter, weiterhin an dem Vorhaben festzuhalten. Diese halten es für geboten und möglich, den Übergang trotz des Denkmalschutzes abzureißen. Mit den Bauarbeiten könnte schon in vier Jahren begonnen werden, konkrete Planungen gibt es allerdings noch nicht.

Didicher überlegt nun, die rund 1500 Unterschriften seiner Petition im Rathaus an den OB zu übergeben. Sollte das helfen, würde er das gerne tun, erklärt er. Ansonsten müssten sich die politischen Entscheidungsträger und Bürger für den Erhalt des historischen Bauwerks einsetzen. Eine neue Onlinepetition will Didicher nicht mehr starten. Aber er hofft noch, dass aus seinem Anstoß noch ein Verein oder eine Bürgerinitiative entstehen könnte.

Enttäuscht war Didicher von der relativ geringen Resonanz, die sein Petition fand, aber auch vom OB Klaus Pleil. 1500 Unterschriften seien kein großartiges Ergebnis, meint er rückblickend. Der Brucker hatte sich das Ziel gesetzt, 10 000 Unterschriften zu bekommen. Dass der OB nach ihm noch eine eigene Unterschriftensammlung startete, hielt Didicher schon im vergangenen Sommer für kontraproduktiv.

Nicht nur aus den Kommentaren der Onlinpetiton geht hervor, dass es auch Fürstenfeldbrucker gibt, die einen Neubau befürworten. So warnte CSU-Stadtrat Markus Droth den Oberbürgermeister vor einer einseitigen Sichtweise und der Herabstufung der B 2 zu einer Kreis- oder Ortsstraße. Der Christsoziale Droth hatte schon vor einem Jahr kritisiert, das die Unterschriftenaktion der Stadt sich zu stark auf den Erhalt der Brücke fokussiere. Schließlich hätte man die Fürstenfeldbrucker auch nach Gestaltungsvorschlägen für einen Brückenneubau fragen können.

In der Denkmalliste wird die Amperbrücke mit folgendem Text beschrieben: "Amperbrücke, Eisenbetonbrücke mit Widerlagern, zwei Pfeilern und Überbau aus Plattenbalken, Brüstung mit Kanzeln und Wappen, von Dyckerhoff und Widmann, bez. 1909; zugehörig Brückenfigur, Hl. Johann Nepomuk mit Flussfigur der Moldau, von Franz Hoser, 1924." Laut dem Landesamt für Denkmalschutz fordert das Gesetz, dass für eine Veränderung oder Beseitigung eines Denkmals eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Entscheidung trifft die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt berate fachlich und zeige Möglichkeiten für die Erhaltung eines Denkmals auf.

© SZ vom 17.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: