Silvesterkracher:Beliebte Batterien

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Nur kurz vor Silvester dürfen Raketen und andere Feuerwerkskörper verkauft werden. Dem Einzelhandel bringt das viel Umsatz. Immer öfter kaufen Kunden Pakete, die einmal angezündet werden und lange feuern

Von Felix Sommerfeld, Fürstenfeldbruck

Laute Böller und ein farbenfrohes Feuerwerk gehören für viele Feierwütige zu Silvester ebenso dazu wie Raclette, Sekt oder Bleigießen. Und um selbst etwas zum Spektakel am Himmel beitragen zu können, decken sich viele mit einer ganzen Artillerie an Feuerwerkskörpern ein. Dementsprechend groß ist der Ansturm auf "Thundercat", "Hellraiser" und "Super Ätna". Insbesondere weil sie nur in einem sehr kleinen Zeitfenster verkauft werden dürfen, nämlich ausschließlich von 29. bis 31. Dezember.

An diesen drei Tagen generieren Baumärkte, Discounter und Supermärkte einen beträchtlichen Umsatz mit den Feuerwerkskörpern. "Das Silvestergeschäft ist nach wie vor sehr wichtig. Das ist ein prima Mitnahmeartikel, den die Kunden bei uns im Vorbeigehen in den Einkaufswagen packen", berichtet Florian Korbginski, Filialleiter des Hagebaumarkts in Fürstenfeldbruck. Insgesamt geben die Deutschen mehr als 120 Millionen Euro für Raketen, Böller und Batterien aus. Batterien - so werden die Verbundfeuerwerke genannt, die nur einmal angezündet werden und in Folge selbstständig eine ganze Palette an Farbeffekten abfeuern.

"Der Trend geht eher weg von den Böllern und hin zu den Batterien - die sind mittlerweile sehr beliebt", so Korbginski. Aber auch die klassische Silvesterrakete erfreue sich nach wie vor großer Beliebtheit und Nachfrage. Raketen, Batterien und Böller zählen nach dem Sprengstoffgesetz der Bundesrepublik zur zweiten Kategorie der Feuerwerkskörper. Das bedeutet, dass sie nur an den drei Tagen vor Silvester und ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden dürfen. "Damit es zu keinen Ungereimtheiten an der Kasse kommt, wird bereits an der Ausgabe der Feuerwerkskörper von einem unserer Mitarbeiter das Alter der Kunden kontrolliert", so Korbginski. "An der Kasse findet zusätzlich dazu eine weitere Kontrolle statt."

Dass Feuerwerksraketen Schneefall auslösen mögen, mag der Wunsch eingefleischter Wintersportler sein. (Foto: Johannes Simon)

Beim AEZ in Fürstenfeldbruck wird eine ähnliche Philosophie verfolg. Auch dort wird bereits an der Ausgabe der Feuerwerkskörper das Alter überprüft. Die Tendenz hin zu Verbundfeuerwerken lässt sich auch hier bemerken. "Die Batterien sind sehr gefragt, wohl auch, weil sie einfach zu bedienen sind. Aber auch Böller verkaufen wir viel", berichtet Francisco Bueno Bom, Verkäufer beim AEZ. "Auch die Familienpackungen mit einer bunten Mischung aus verschiedenen Feuerwerkskörpern verkaufen sich gut." Der Verkauf der Silvesterartikel laufe am 29. Dezember aber erst an und die meisten Menschen würden sich erst am 30. oder 31. Dezember eindecken. Am besten laufe das Geschäft, wenn es in den Tagen vor Neujahr nicht regnet oder schneit.

Auch Oliver Lacher, Aldi-Filialleiter in Fürstenfeldbruck, konstatiert, dass der Trend eindeutig in Richtung Verbundfeuerwerk geht: "Es werden verstärkt Batterien gekauft. Davon hat der, der sie zündet, nämlich auch was." Böller seien in seinem Markt immer weniger gefragt und auch der Verkauf von Raketen sei rückläufig. Die Nachfrage nach Verbundfeuerwerken ist hoch, das zeigt auch das große Angebot an verschiedenen Batterien. Verschiedene Sets von Raketen gibt es auch in großer Anzahl, Böller hingegen sind nur vereinzelt am Warentisch zu finden. Bei der Alterskontrolle an der Kasse werde sehr genau überprüft, ob der Kunde schon volljährig und damit zum Kauf berechtigt ist, berichtet Lacher. Dass der Absatz wetterabhängig ist, glaube er nicht.

Das Sprengstoffgesetz teilt Feuerwerkskörper in mehrere Kategorien ein. Zur ersten, die ganzjährig an Personen über zwölf Jahren verkauft werden darf, zählen Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen. Kategorie Zwei sind Böller, Raketen und Batterien - diese dürfen nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erworben werden, gezündet werden dürfen sie ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar. Pyrotechnische Gegenstände ab Kategorie Drei dürfen nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis gekauft werden.

Verkäufer Francesco Bueno hat festgestellt, dass sich die Familienpackungen gut verkaufen lassen. (Foto: Johannes Simon)

Doch auch von den Feuerwerkskörpern der Kategorie Zwei kann eine Gefahr ausgehen und um diese möglichst gering zu halten, ist zu einem vorsichtigen und sachgemäßen Umgang geraten. Dazu gehört, dass Feuerwerkskörper nie in einer Menschenmenge gezündet werden sollten, sie sollten nicht in Jacken- oder Hosentaschen aufbewahrt werden und sie sollten nur nach Gebrauchsanweisung verwendet werden. "Wenn Feuerwerkskörper versagen und sich als Blindgänger herausstellen, sollten sie unbedingt liegen gelassen werden", rät Manuela Ambrosch, Polizeioberkommissarin der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck. "Auf keinen Fall sollten sie noch einmal gezündet werden."

Jedes Jahr verletzen sich Menschen, weil sie oder andere zu unvorsichtig oder leichtsinnig bei der Verwendung und dem Entzünden von Feuerwerkskörpern sind. Verletzungen an Händen und Augen, Verbrennungen und Knalltraumata führen jedes Jahr dazu, dass einige der Feiernden an Silvester sogar in der Notaufnahme landen. Neben einer grundsätzlichen Vorsicht bei der Handhabe von Feuerwerkskörpern ist darauf zu achten, auf keinen Fall Böller oder Raketen ohne Zertifizierung zu verwenden.

"Zugelassene Feuerwerkskörper sind an der CE-Kennzeichnung und an der BAM-Nummer zu erkennen", erklärt Ambrosch. "Von dem Gebrauch unzugelassener Artikel ist dringend abzuraten, denn die Sprengkraft ist oft nicht einschätzbar. Selbst kleine Böller können eine unvorhersehbare Explosion verursachen." Doch nicht nur aus reiner Vorsichtsmaßnahme wird ausschließlich zur Verwendung von Pyrotechnik mit CE-Kennzeichen und Prüfstellen-Kennnummer der Bundesanstalt für Materialforschung geraten. Der Umgang mit anderen Feuerwerkskörpern und Böllern stellt in Deutschland eine Straftat dar. Wer einen nicht zertifizierten Knaller zündet oder herstellt, kann zu einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden. Allen Hobby-Pyromanen ist daher zu raten, nur zertifiziertes Feuerwerk zu kaufen, das von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und gekennzeichnet wurde. Die beiliegenden Gebrauchsanweisungen sollten zudem ebenso Beachtung finden wie grundlegende Vorsichtsmaßnahmen. Wenn diese Hinweise befolgt werden und sorgsam und verantwortungsvoll mit den Feuerwerkskörpern umgegangen wird, ist dem Neujahrsabend mit Farbspektakel am Himmel mit ungetrübter Freude entgegenzublicken.

© SZ vom 30.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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