Entscheidung des Landgerichts München:Vier Jahre Haft für Pädophilen

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Ein Maisacher hat kinderpornografisches Material vertrieben - jetzt das Landgericht München II den 62-Jährigen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Von Andreas Salch

Fast die Hälfte seines Lebens hat Jürgen R., der zuletzt in Maisach wohnte, hinter Gittern verbracht. Jetzt das Landgericht München II den 62-Jährigen unter anderem wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften sowie deren Weitergabe erneut zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Jürgen R. ist zehnfach vorbestraft. Während er in den Siebzigerjahren vornehmlich wegen Diebstahlsdelikten auffiel, musste sich der aus Franken stammende Mann seit Anfang der Neunzigerjahre vor allem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. Jürgen R. saß deshalb zwei langjährige Haftstrafen ab und wurde sogar in Sicherungsverwahrung genommen.

Im Juni 2011 kam er frei, doch nur für ein Jahr. In dieser kurzen Zeit nahm der 62-Jährige nicht nur Kontakt zu anderen Pädophilen auf, was ihm verboten worden war, sondern er fotografierte auch Kinder an S-Bahnhöfen oder in Geschäften im Raum München, um sich an den Bildern sexuell zu erregen. Bei seiner Festnahme fand die Polizei bei Jürgen R. zudem kinderpornografische Bilddateien. Außerdem stellte sich heraus, dass er kinderpornografische Fotos auch via Internet versandt hatte.

Erst am vergangenen Mittwoch, dem 16. Verhandlungstag im Prozess gegen Jürgen R., legte der 62-Jährige ein Geständnis hinsichtlich der neuerlichen Vorwürfe ab. Zuvor war es zu einer sogenannten Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gekommen. Danach stellte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses in Aussicht, nicht mehr als viereinhalb Jahre Haft gegen ihn zu verhängen. Ein Teil der Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde vorläufig eingestellt.

Staatsanwalt Matthias Enzler sagte bei seinem Plädoyer, dass Jürgen R. auch nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nie vorgehabt habe, von seinen Taten abzulassen. "Ich glaube, es wird wieder zu Straftaten kommen", sagte Staatsanwalt Enzler. Gleichwohl lägen die Voraussetzung für eine neuerliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht vor. Es fehlten Anhaltspunkte für eine "Gefahrenprognose" wie sie in der Vergangenheit vorgelegen hätten. Einer der beiden von R. s Verteidigern, Rechtsanwalt Daniel Peter, sagte bei seinem Plädoyer, die Prognose für seinen Mandanten sei gar nicht so schlecht, da dieser ja verlobt sei. Peter und sein Kollege beantragten die Verhängung einer vierjährigen Haftstrafe gegen Jürgen R. Laut Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen liegt bei dem 62-Jährigen eine "pädophile Nebenstörung" vor. Demnach sucht Jürgen R. außer zu Kindern auch den Kontakt zu erwachsenen Frauen.

Als die Polizei ihn im Juni 2012 erneut festnahm, entdeckten die Beamten auf seinem Computer, den er in der Wohnung seiner Verlobten versteckt hatte, Hunderte kinderpornografischer Bilder. Später kam es noch zu einer Durchsuchung. Dazwischen, so stellte sich heraus, hatte R. weiterhin Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen.

© SZ vom 12.12.2013/fzg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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