Alling:Schwieriges Pflaster

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Der Kreischef der Freien Wähler will erreichen, dass Anlieger nicht mehr für einen Ausbau ihrer Straße zahlen müssen. Auf seine Initiative hin wird sich wohl der Landtag mit der Abschaffung der Beitragspflicht beschäftigen

Von Manfred Amann, Alling

Die Dorfgemeinschaft der Freien Wähler Alling hat bei der Gemeinde beantragt, die örtliche Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft zu setzen und zukünftig den Straßenausbau aus der Gemeindekasse zu bezahlen. Zur Finanzierung regt FW-Sprecher Hans Friedl unter anderem an, den Grundsteuer-Hebesatz deutlich anzuheben und zweckgebundene Rücklagen zu bilden. Schon beim beschlossenen Ausbau der Griesstraße sollten die Anlieger verschont bleiben. Als Gemeinde mit der höchsten Steuerkraft im Landkreis sollte es sich Alling leisten, die Kosten quasi vorzustrecken.

"Straße saniert - Bürger ruiniert", das müsse eine Ende haben, sagt FW-Sprecher Hans Friedl. Als FW-Kreischef hat Friedl diesbezüglich auch auf Landesebene einen Stein ins Rollen gebracht, mit Erfolg. Die FW-Fraktion wird in Kürze im Bayerischen Landtag einen Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes einbringen. Dort ist im Artikel 5 festgeschrieben, dass Kommunen für den Straßenausbau eine Satzung erlassen sollen, was laut Friedl von vielen Kommunen jedoch als müssen interpretiert wird. Dieser Passus soll nun in eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden. "Dann bleibt es den Kommunen überlassen, ob sie weiterhin ihre Bürger mit horrenden Summen am Straßenausbau beteiligen wollen", kommentiert Friedl die Entscheidung. Diese sei allerdings nur als erster Schritt zu verstehen. Mittelfristig werde angestrebt, Ausbeitragssatzungen ganz abzuschaffen, so wie es München vorgemacht habe.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte auf Antrag von CSU und SPD im Dezember 2014 die Aufhebung der Satzung von Beginn des neuen Jahres an beschlossen. Friedl hält Straßenausbausatzungen, die ohnehin nur von etwa 60 Prozent aller bayerischen Kommunen angewendet werden, für ungerecht und steht mit seiner Haltung nicht alleine da. Seit geraumer Zeit prangert auch das überparteiliche Netzwerk "Vereinigte Bürgerinitiative für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern", der mittlerweile bayernweit mehr als 50 Bürgerinitiativen angehören, die Satzungsregelung als "ungerecht" an.

Auf Initiative von Friedl hin trafen sich nun Mitglieder der FW-Landtagsfraktion mit Bundes- und Landeschef Hubert Aiwanger an der Spitze und Vertretern der Bürgerinitiative im Maximilianeum, um ihre Haltung zu diskutieren. Sie sind sich dabei offensichtlich sehr nahe gekommen. Das Ergebnis dieser Gesprächsrunde, die vom Bayerischen Rundfunk begleitet wurde, ist der Antrag auf Änderung im Kommunalabgabengesetz. Damit wurde laut Friedl ein Schulterschluss erreicht, der geeignet ist, bayernweit Diskussionen anzustoßen und bei Kommunalpolitikern ein Umdenken auszulösen. Dass sich die FW-Bayernspitze nun der Sache annimmt, wertet der Kreisvorsitzende als Zeichen, dass die Ungleichbehandlung in den Kommunen - die einen haben eine Satzung und andere keine - sowie die vielerorts praktizierte Umlegung von Kosten auf Anlieger in örtlich unterschiedlichen Prozentsätzen als nicht länger hinnehmbar angesehen wird.

Da im Netzwerk der Bürgerinitiative Mitglieder aller bayerischen Parteien vertreten sind, rechnet Friedl nicht mit einem nennenswerten Widerstand im Landtag. Man wolle, dass die Beitragspflicht von Anliegern ganz aus dem Gesetz herausgelöst werde und die Kommunen verpflichtet werden, ein nachhaltiges Straßenbau-Management zur Kosteneinsparung einzurichten. Die Finanzierung aus Steuermitteln hätte zur Folge, dass nicht nur Anlieger mitzahlen, sondern die Kosten für den Straßenausbau auf alle Einwohner umgelegt werden, so die Initiatoren.

Selbst Mieter von Wohn- und Gewerbeobjekten würden indirekt über die Mietzahlungen beteiligt. Da nicht nur Anlieger die Straßen benutzen, sondern auch die übrigen Dorfbewohner, wäre die Umlegung auf alle Dorfbewohner über die Steuer auf jeden Fall gerechter, meint Friedl. Von der Bürgerinitiative wird überdies angeführt, dass die Gemeindeverwaltungen deutlich entlastet werden würden, weil keine Beitragsbescheide mehr erstellt werden müssten. Außerdem würde es keine Rechtsstreitigkeiten mit Anliegern mehr geben, die zugestellte Beitragsbescheide ignorierten.

© SZ vom 23.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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