Alling:Neustart mit den alten Köpfen

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Im Norden des Wohngebiets wird mit Wissen des Landratsamtes weiter gebaut - obwohl die Richter den Bebauungsplan außer Kraft setzten. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Trotz der Niederlagen vor Gericht hält die Gemeinde Alling an Planer und Anwalt fest

Von Manfred Amann, Alling

Nach dem Scheitern der Bebauungspläne "Natur-und Erholungsraum Allinger Moos" und "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) setzt die Gemeinde Alling auf einen sofortigen Neuanfang mit dem gleichen Planer und demselben Rechtsbeistand. Der Antrag der Freien Wähler, Sebastian Neudecker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum und das Anwaltsbüro Döring-Spieß wegen fehlerhafter Beratung von ihren Aufgaben zu entbinden, wurde in der kurzfristig angesetzten Sondersitzung am Montag vom Gemeinderat abgelehnt. Die Gemeindeverwaltung vertraue den Fachkräften und wolle weiterhin auf deren Kompetenz bauen, erklärte Bürgermeister Frederik Röder. CSU-Kollege Hermann Dejako warnte überdies davor, es werde Jahre dauern, bis sich neue Kräfte eingearbeitet hätten.

Das Plangebiet für das Allinger Moos wird beibehalten, der Siedlungsstreifen zwischen Steinlacher Weg und Weidenlohstraße indes wird in einen südlichen und einen nördlichen Bereich geteilt. Vorerst soll nur der Nordteil neu geplant werden, auf dem bereits Rohbauten stehen. Mit den Gutachtern, die die Geruchsbelastung errechnet hatten, die vom Killerhof maximal ausgehen darf, sei man sich einig, dass für den Nordbereich die Belastung so gering ausfallen werde, dass eine Wohnbebauung dort zulässig sei, erklärte Anwalt Gerhard Spieß. Das Landratsamt teile die Einschätzung und habe daher von der Anordnung eines sofortigen Baustopps abgesehen. Killers Anwalt hat gegen diese Verschleppung jedoch erneut beim VGH insistiert und hofft, dass die Richter auf die sofortige Einstellung der Bauarbeiten bestehen.

Wie es mit dem Südlteil weitergehen soll, soll erst mit den Eigentümern beraten werden. Im abgespeckten Bebauungsplan Nord wird die Geh- und Radwegverlängerung vom Sportgelände bis zum Krautgartenweg berücksichtigt. Ferner muss die Erschließung über die Weidenlohstraße neu, voraussichtlich mit einem Wendehammer, geplant werden. Grundlage für den neuen Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Alling Moos" bleibt das Ergebnis des Bürgerentscheides von 2010 mit dem Ziel, das Moos zu schützen und zugleich die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Neu ist, dass die Pferdepensions zwischen Killers Hof und Staatsstraße aufgegeben wird, die bislang in die Berechnung der Geruchsbelastungen einbezogen war.

Bei der Neuplanung soll auch berücksichtigt werden, dass westlich der Gilchinger Straße Siedlungsflächen ausgewiesen werden sollen und dass "im unmittelbar benachbarten Gewerbegebiet zum Teil schutzwürdige Nutzungen entstanden" sind. Um ungestört planen zu können, wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Gegen die Neuplanung für das Allinger Moos, für die Vizebürgermeister Hans Schröder (CSU) eine namentliche Abstimmung erreicht hatte, votierten nach kontroverser Beratung die vier FW-Räte und Ingrid Schilling (Bürgerschaft Alling), gegen die Abspaltung und gegen die isolierte Neuplanung für das Wohngebiet Nord nur die FW-Fraktion. Vergeblich warben FW-Sprecher Hans Friedl und Simone Stenzer, erst die Urteilsbegründungen abzuwarten und damit neu zu starten. Werner Neumanns Anregung, mit einem Ratsbegehren in Erfahrung zu bringen, ob westlich der Staatsstraße Wohnhäuser gebaut werden sollen, wurde nicht weiter verfolgt. Wie Röder auf FW-Antrag informierte, kostete die Überplanung des Allinger Mooses samt Gutachten bislang etwa 58 000 Euro. Für das Wohngebiet haben sich 54 000 Euro angehäuft, die aber vom Bauträger übernommen werden, so dass das Gemeindesäckel dadurch nicht belastet wird. Auf die weitere FW-Forderung, alle Unterlagen offen zu legen, beteuerte Röder, dass es keine Absprachen gebe, die nicht in irgendeiner Form festgehalten und im Gemeinderat besprochen worden seien. Der zuständige Referent habe laut Geschäftsordnung jederzeit die Möglichkeit die vollständigen Akten einzusehen.

© SZ vom 29.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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