Alling:Für Gemeinde bahnt sich Schlappe an

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Allinger Landwirt ist mit Klage gegen angrenzendes Baugebiet auf dem Erfolgsweg

Von Manfred Amann, Alling

Dem von der Gemeinde Alling beschlossenen Bebauungsplan "Natur-und Erholungsgebiet Allinger Moos" droht die Aufhebung. Auch wenn das Urteil erst an diesem Donnerstag eröffnet wird, ist Rechtsanwalt Ewald Zachmann nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestern "sehr zuversichtlich" gewesen, dass der Plan für "rechtsunwirksam" erklärt werde. Zachmann vertritt Landwirt Christian Killer, der eine Normenkontrollklage angestrengt hatte, weil einige Planfestsetzungen die Entwicklung seines Betriebes zu sehr einschränken würden.

Killer hält etwa 100 Rinder und hat mit den Bau eines genehmigten Maststalles für 252 Schweine begonnen. Die Hofstelle wurde im Bebauungsplan ebenso als Sondergebiet mit festen Grenzen umrissen wie der Pferdepensionsbetrieb nebenan. Inhaber Stefan Schmid will den Pferdehof aber aufgeben und Teile des Koppelbereiches in Bauland umwandeln. Auch gegen den Bebauungsplan "Baugebiet westlich der Staatsstraße" wurde Klage eingereicht, weil damit die Wohnbebauung noch näher an Killers Hofstelle gerückt wird. Im Plan fürs Allinger Moos wurden Emissions-Kontingente für Geruch festgesetzt, deren Grenze bei Veränderungen nicht überschritten werden dürfen. Damit sollte eine gewisse Flexibilität erreicht werden, die es den Landwirten ermöglicht, auszuwählen, wie viele Tiere sie von welcher Art in welcher Haltung auf ihrem Hof haben können. Bei Erweiterung oder Veränderungen muss der Landwirt dann nachweisen, dass er die Grenze nicht überschreitet.

Der Vorsitzende Richter hinterfragte die rechtlichen Grundlagen der Kontingentierung: "So kann man dies nicht machen." Der Rechtsbeistand der Gemeinde und die Sachverständige für Immissionsschutz, die die Kontingente berechnet hatte, versuchten darzulegen, dass man wie beim Lärmschutz Grenzen berechnet habe, was vom Richter jedoch als "nicht übertragbar" erkannt wurde. "Lärm kann man messen, aber wie misst man Geruch?" fragte er und machte deutlich, dass die für die Berechnung zugrunde gelegten Richtlinien nicht anwendbar seien. Auch störten ihn Begriffe wie "Geruchsmassenstrom". Mehrmals merkte der Vorsitzende an, dass der Bebauungsplan nicht "händelbar" sei. Wer den Bebauungsplan anwende, müsse "präzise und hinreichend bestimmt" ableiten können, was er dürfe und was nicht. Das Gericht zweifelte auch die Festlegung der Kontingente an, wozu Zachmann anführte, dass diese "zweckorientiert" festgelegt worden seien, um das Baugebiet westlich der Staatsstraße durchsetzen zu können. Die Feststellung des Richters, dass aufgrund der Berechnung, die auf dem damals aktuellen Tierbestand basiere, Killers keine Möglichkeit mehr hätten zur Entwicklung, erläuterte der Gemeindeanwalt, dass es mit technischen Hilfsmitteln möglich sei, mehr Tiere zu halten.

Man könnte also einen 50 Meter hohen Kamin bauen und so den Geruch wegbringen und dann 2000 Tiere halten, meinte der Vorsitzende mit ironischem Unterton. Nicht möglich sei es, einen Bebauungsplan mit Naturschutzmaßnahmen zu kombinieren, dies verbiete ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Daher könne auch nicht festgesetzt werden, Ackerland in Grünland umzuwandeln. Außerdem ließ er sich erklären, wieso eine Biogas-Anlage verboten wurde. Als der Gemeindeanwalt abhob, dass man neben Geruchsbelastungen auch den Lieferverkehr verhindern und das Landschafsbild schützen wolle, meinte der Richter: "Davon ist im Plan aber nichts zu lesen." Bürgermeister Fredrik Röder und der Anwalt verweigerten eine Stellungnahme.

© SZ vom 01.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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