Alling:Betreutes Wohnen

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Anlieger kritisieren "monströsen Bau"

Von Manfred Amann, Alling

Das in der Greppenstraße in Alling geplante Gebäude für Betreutes Wohnen mit zehn Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen kann gebaut werden. Da das Landratsamt keine Einwendungen vorbrachte, ist die Genehmigung der Änderung des Bebauungsplans nur noch Formsache. Damit bekommen etwa 20 Grundstücksbesitzer am südöstlichen Ortsrand zwischen der Parsberg- und der Roßfeldstraße mehr Bauerecht zum Zwecke der Nachverdichtung. Den Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung gegen die drei Stimmen der Freien Wähler.

In der Planung ist für das Haus für Betreutes Wohnen nun keine Tiefgarage mehr vorgesehen. Stattdessen werden auf dem Grundstück hinter dem Mehrfamilienhaus Stellplätze angelegt, die über eine Zufahrt rechts des Gebäudes erreicht werden. "Der Bauwerber möchte keine Tiefgarage mehr", sagte Bürgermeister Frederik Röder (CSU) in der Sitzung kurz und bündig. Es ist jedoch anzunehmen, dass mit dem Verzicht den Bedenken Rechnung getragen wurde, die für eine Tiefgarage erforderlichen Abgrabungen könnten das Grundwasser stark berühren, Erdreich könnte abrutschen oder Wasser in den Nachbarkeller eindringen.

Seine Fraktion könne allerdings nicht akzeptieren, dass die Tiefgarage nun wegfalle, wandte sodann Hans Friedl an, der Sprecher der Freien Wähler. Außerdem sei die FW-Fraktion "mit dem Werdegang des Bebauungsplans nicht einverstanden", insbesondere nicht mit der Umwandlung des gesamten Wohnbereiches am südöstlichen Ortsrand von einem reinen in ein allgemeines Wohngebiet. Diese Umwidmung war auf Anraten des Rechtsbeistands vorgenommen worden, um das Bauvorhaben weniger angreifbar zu machen. Zuvor war das Gebäude innerhalb des Bebauungsplans als "Sondergebiet" deklariert gewesen, was insbesondere vom Anwalt eines Nachbarn als "rechtlich nicht zulässig" kritisiert worden war.

Gegen die baurechtliche Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet hatten sich im Zuge der zweiten öffentlichen Auslegung auch etwa zehn Anlieger ausgesprochen, weil dadurch mehr Verkehr aber auch mehr Immissionen zu befürchten seien. Weitere etwa 20 Bürger hatten, teils mit Unterschriften, unter die Eingabe eines Nachbarn Widerspruch gegen die Planung insgesamt eingelegt. Sie richteten sich gegen den "monströsen Bau" in einem Wohngebiet, der sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Ewald Zachmann grundsätzlich nicht in die Ortsrandbebauung einfügt. Dabei schwang stets auch der Argwohn mit, dass ein gesamter Wohnbereich baurechtlich umgewidmet werde, nur um einem Grundstückbesitzer ein überdimensioniertes Baurecht verschaffen zu können. Dagegen wandte Hermann Dejako (CSU) energisch ein, diese Unterstellungen zu unterlassen. Die Gemeindeverwaltung habe hart gearbeitet, um für das Bauvorhaben, für das ein Bedarf vorhanden sei, Recht zu schaffen, befand der CSU-Sprecher.

Laut Bürgermeister Röder gibt es bereits Anfragen von Allinger Senioren zu den Wohnungen. Außerdem gehöre es zu den Aufgaben der Gemeinde, Wohngelegenheiten mit Betreuungsmöglichkeit zu schaffen. Um eine soziale Nutzung zu ermöglichen, sei das Vorgehen städtebaulich vertretbar. Der Rathauschef machte überdies deutlich, dass die Umwidmung keine Verschlechterung bringen werde, da in den Festsetzungen all das für nicht zulässig erklärt worden sei, was Lärm oder Gestank macht. Vielmehr würde nunmehr Dienstleistern und Freiberuflern die Möglichkeit gegeben, zu Hause einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Im Prinzip sei alles so wie in einem reinen Wohngebiet. Auf Friedls Einwand hin, warum man den Wohnbereich umwidme, wenn sich angeblich nichts ändere - man hätte das Bauvorhaben ja auch als Ausnahme zulassen können -, erklärte Röder, dass die Umwandlung aus juristischer Sicht die sicherere Lösung sei.

© SZ vom 02.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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