Zweitwohnungssteuer:Gut für die Stadtkasse und die Statistik

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Freising legt bei der Zweitwohnungssteuer die Jahresnettokaltmiete zugrunde. Das ist eine gesetzlich einwandfreie Methode

In 1014 Fällen kassiert Freising derzeit Zweitwohnungssteuer - und dass die gestrichen wird, darauf können die Betroffenen nicht hoffen. Viele bayerische Kommunen müssen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihre Regelungen ändern - Freising ist davon nicht betroffen. Die Stadt rechnet nicht nach dem umstrittenen Stufenmodell ab, Bemessungsgrundlage ist hier die Jahresnettokaltmiete. Die wird mit zehn Prozent besteuert. 2017 nimmt die Stadt dadurch etwa 120 000 Euro ein. Das klingt nicht schlecht - in Urlaubsorten wie im sehr viel kleineren Bad Wiessee sind es mit 450 000 Euro aber deutlich viel mehr.

Zahlen muss aber auch in Freising nicht jeder: Es sind, aus ganz unterschiedlichen Gründen, 1458 Befreiungen ausgesprochen worden. Eine solche ist möglich, wenn das Einkommen bei Ledigen 29 000 Euro im Jahr nicht übersteigt, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 37 000 Euro. Die Zahl der Befreiungen mag hoch erscheinen, erklärt sich nach Angaben der Stadt aber durch An- und Abmeldungen mitten im Jahr.

Fallstricke gibt es dennoch bei diesem Regelwerk. So beklagt ein Student in einem Internetforum, dass sich seine Wohngemeinschaft zwei Jahre zu spät angemeldet habe - mit Zweitwohnsitz. Für das laufende Jahr wurde ihm die Steuer erlassen, rückwirkend für die beiden Jahre zuvor war das nicht möglich. Dass die Stadt die Steuer für diesen Zeitraum einforderte, fand er ganz und gar nicht studentenfreundlich.

Seit der Einführung im Jahr 2007 spült die Zweitwohnungssteuer aber nicht nur Geld in die Kasse, sie hat laut Pressesprecherin Christl Steinhart auch andere positive Effekte. Zunächst konnte mit diesem Instrument die Einwohnerstatistik bereinigt werden - zahlreiche mit Zweitwohnsitz gemeldete Studenten hatten sich nie abgemeldet, nachdem sie Freising verlassen hatten, andere meldeten sich dagegen um und wählten die Stadt als Lebensmittelpunkt. So waren 2006 bei 42 800 Haupt- auch 5500 Nebenwohnsitze registriert, Stand Juli 2017 sind es noch 1578 im Vergleich zu 48 900 ständig in Freising lebenden Bürgern.

Korrekte Zahlen seien beispielsweise für die Stadtplaner von Bedeutung, die nur mit konkreten Daten arbeiten könnten. Die unmittelbaren Einnahmen seien denn auch "nicht primärer Anlass dieser Steuer", erklärt Steinhart. "Es geht um eine lebensnahe Zahl der Hauptwohnsitze", erläutert sie. Die Steuerkraftzahl der Kommunen - sie ist Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuerbeteiligung und der Schlüsselzuweisungen vom Freistaat - bemesse sich auch an der Einwohnerzahl und hier seien die Hauptwohnsitze maßgeblich.

In einem Punkt haben es die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sehr viel leichter als ihre Kollegen in den bayerischen Urlaubsregionen: In Freising handelt es sich bei den Zweitwohnsitzen überwiegend um Mietwohnungen von Studenten und Pendlern. Anhand der vorgelegten Mietverträge lässt sich die Höhe der Steuer relativ einfach ermitteln. Bei gekauften Ferienimmobilien ist das deutlich schwieriger.

© SZ vom 28.12.2017 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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