Nach dem Gottesdienst ausgerutscht:Kein Schmerzensgeld für Kirchgängerin

Das Landgericht weist die Klage einer Frau gegen die Kirchenstiftung Abens zurück. Sie war ausgerutscht und hatte 20 000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

Von Birgit Goormann-Prugger, Landshut/Abens

Das Landgericht Landshut hat jetzt die Klage der Gottesdienstbesucherin abgewiesen, die die Kirchenstiftung Abens auf 20 000 Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte, weil sie nach dem Gottesdienst vor der Kirche auf einer Eisplatte ausgerutscht war. Die ältere Frau hatte sich bei dem Sturz Ende November 2016 verletzt. Weil sie der Ansicht war, dass die Pfarrei in diesem Fall ihrer Streupflicht nicht nachgekommen war, verklagte sie die Kirchenstiftung Abens. Die 20 000 Euro hätte die Kirchenstiftung im Falle eines Urteils mit Spenden der Gläubigen bezahlen müssen.

Vor Gericht erscheinen musste dann der Attenkirchener Pfarrer Stephan Rauscher als Vertreter der beklagten Kirchenstiftung. Fünf Zeugen wurden in dieser Sache gehört. Es sei damals nicht vorhersehbar gewesen, dass es während des Gottesdienstes Glatteis gebe, sagte Pfarrer Rauscher in der Verhandlung. Der Unfall sei höhere Gewalt und nicht zu verhindern gewesen. Bei Sonnenschein war Eiswasser vom Dach der Wallfahrtskirche Mariä Geburt in Abens getropft. Auf dem Weg vor dem Gotteshaus, der bis dahin völlig trocken war, gefror es dann zu einer kleinen Eisfläche, auf der die Frau da das Gleichgewicht verloren hatte.

Das Urteil des Richters ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, die klagende Gottesdienstbesucherin könnte noch Einspruch einlegen, dann würde die Sache in die nächste Instanz gehen.

© SZ vom 30.12.2017 / bt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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