Streit über alte Autos auf Grundstück:Im Zweifel für den Angeklagten

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Freisinger Amtsgericht spricht 66-jährigen Automechaniker vom Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Gefahrabfällen frei

Von Peter Becker, Freising

Regelrecht in seiner Ehre gekränkt fühlt sich ein 66-jähriger Rentner aus dem westlichen Landkreis. Im Berufsleben KFZ-Mechanikermeister, wie er betonte, und KFZ-Sachverständiger, hatte er eine Anzeige wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen erhalten. Ein Mitarbeiter des Landratsamts hatte im Januar sein Grundstück in Begleitung von Polizei inspiziert. Er fand drei Autos vor, die offenbar zum Ausschlachten dienten, einen Stapel Batterien und Flüssigkeiten in verschiedenen Behältnissen. Augenscheinlich ging der Beamte von einer abstrakten Gefahr der Verschmutzung von Grundwasser aus. Dafür fand Richter Michael Geltl aber nicht genügend Anhaltspunkte und sprach den Beschuldigten am Freisinger Amtsgericht frei.

Der einschlägig vorbestrafte 66-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst. Er gab zu, einen Stapel Batterien in seinem Carport gelagert zu haben. "Regensicher", wie er betonte. Der Carport ist mit Wellblech bedacht und nach seinen Worten mit einer Plane verschließbar. Den Garagenboden hat der Beschuldigte mit einer Folie bedeckt. Auf dieser stand auch ein Opel Astra Kombi, den der 66-Jährige nach eigenen Worten für 100 Euro gekauft hat und zum Ausschlachten verwenden wollte. An dem Opel waren bereits Kotflügel und Scheibenwischer abmontiert. Wie der Mitarbeiter des Landratsamts in seiner Zeugenaussage bekannte, sah er selbst von diesem Wagen keine unmittelbare Gefahr für die Umwelt ausgehen. Anders war der Sachverhalt bei einem bereits demontierten Opel Coras, den der Beschuldigte auf Anweisung des Landratsamts entsorgte.

Erzürnt sagte der Angeklagte, dass er in seinem Betrieb schon 30 Jahre lang Ersatzteile und Batterien aus Autos entnommen und gelagert habe. "Und das werde ich auch die nächsten 30 Jahre tun. Ich werde mein Leben wegen dem Herrn vom Landratsamt nicht ändern", betonte er. Was den Umgang mit Batterien betrifft, gelobte der 66-Jährige aber Besserung. Die werde er künftig in Kisten stapeln.

Wobei seiner Meinung nach von den Batterien, die in einem Regal standen, keine Gefahr für die Umwelt ausging. Er gab zu, dass einige davon defekt und damit Abfall waren. "Die Batterien waren tot", verdeutlichte er. Sie hätten keine Ladung mehr gehabt. Infolgedessen habe sich in ihrem Inneren nur noch destilliertes Wasser, aber keine Säure mehr gefunden. Selbst wenn Frost eine Batterie gesprengt hätte, wäre seinen Angaben zufolge nichts passiert. Und eine mit Säure gefüllte Batterie gefriere nicht.

Auf diese Ausführungen wusste der Mitarbeiter des Landratsamts nichts zu entgegnen. "Da kenne ich mich nicht aus", gestand er. "Ich kenne nur die technischen Verordnungen." Und diese beziehen sich speziell auf Abfälle, die beim Ausschlachten von Autos greifen. In deren Paragrafen kann sich ein unbedarfter Mensch allerdings leicht verfangen. Nur ein zertifizierter Betrieb dürfe Altfahrzeuge verwenden, erklärte der Mitarbeiter des Landratsamts. Per se klassifizieren die entsprechenden Paragrafen jedes einem Fahrzeug entnommene Teil als Abfall. Erst wenn es in ein weiteres Fahrzeug verbaut wurde, gilt es als Gebrauchtwagenteil. "Da braucht ja niemand mehr an einem Auto schrauben", schnaubte der Beschuldigte. Außerdem habe der Richter damals bei seiner Berufungsverhandlung in Landshut gesagt, er könne auf seinem Grundstück machen, was er wolle.

Der Staatsanwalt sieht durchaus eine abstrakte Gefahr für die Umwelt gegeben und beharrte auf dem Strafbefehl über 2400 Euro. Richter Geltl ist anderer Auffassung und sprach den Beschuldigten frei. Ihm sei eine Schuld nicht einwandfrei nachzuweisen, sagte er. Von dem im Carport abgestellten Auto geht seiner Meinung nach keine Gefahr für eine Verunreinigung durch austretende Flüssigkeiten aus, welche die Umwelt nachhaltig schädigen könnten. Letztlich stehe nicht fest, wie marode das Fahrzeug sei. Flüssigkeiten seien jedenfalls nicht ausgelaufen. Ähnlich verhält es sich mit den Batterien, die offenbar ausreichend gegen Einwirkung von Wasser geschützt waren.

© SZ vom 15.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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