Straßenausbaubeiträge:Auch die Abschaffung bringt Ungerechtigkeiten

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Im Freisinger Haushalt stehen 160 000 Euro aus der Strabs. Die fehlen, wenn die Satzung fällt, und wer noch zahlen muss, ärgert sich

Von Kerstin Vogel, Freising

"Keiner hat überlegt, was das für einen Rattenschwanz an nicht durchdachten Folgen nach sich zieht." Mit diesen Worten hat CSU-Stadtrat Rudi Schwaiger am Montag im Finanzausschuss des Stadtrats die Debatte um die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zusammengefasst - und dabei nicht nur das von den Freien Wählern angestrebte Volksbegehren dazu kritisiert, sondern ausdrücklich seine eigene Partei nicht ausgenommen.

Zwar war sich Schwaiger mit allen anderen Ausschussmitgliedern einig, dass der vom designierten bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder angekündigte Verzicht auf die ungeliebte Strabs grundsätzlich zu begrüßen sei. Auf die Ausführungsbestimmungen dazu ist man jedoch mehr als gespannt.

Die Straßenausbaubeitragssatzung ermöglicht es den Kommunen bis jetzt, bei Straßenbauvorhaben in den Städten und Gemeinden einen großen Teil der Kosten auf die Anwohner umzulegen. Der Freisinger Stadtrat hatte dieses Verfahren stets als ungerecht kritisiert, war aber von höherer Stelle zur Anwendung verpflichtet worden. Nun wundert man sich zum einen, wie die Einnahmeausfälle nach dem Wegfall der Strabs kompensiert werden sollen - und zum anderen, wie genau der "Schnitt" beim Übergang zur satzungslosen Zeit eigentlich aussehen könnte.

"Da gibt es viele offene Fragen", erklärte Stadtbaudirektor Gerhard Koch: "Wie geht man beispielsweise damit um, wenn Maßnahmen bereits abgeschlossen, aber noch nicht, oder nur zum Teil abgerechnet sind?" Was sei mit bereits beschlossenen, aber noch nicht begonnenen Projekten, deren Finanzierung auch auf Einnahmen aus Beiträgen der Bürger basiere? "Es bleibt spannend", so Koch.

Im Haushalt der Stadt Freising für 2018 stehen aktuell 160 000 Euro an Strabs-Einnahmen, die für die Verbesserung der Straßenentwässerung in zwei Fällen fällig würden, berichtete der Stadtbaudirektor weiter. Hier werde man nun einfach die künftigen Bestimmungen abwarten. Gleiches gelte für den Umbau der Innenstadt, für den bekanntlich auch erst mal keine Bescheide verschickt werden sollen. Glücklicherweise drohe bei keiner dieser Maßnahmen bereits eine Verjährung, unterstrich Koch auf die Frage von Grünen-Stadtrat Sebastian Habermeyer, der wissen wollte "ab wann die Stadt mit der Aussitzerei in Kalamitäten geraten" könne. Die Verjährungsfrist liege bei vier Jahren, so Koch, danach mache sich die Stadt strafbar, wenn sie - ohne eine Änderung der Rechtslage - nicht kassiere.

Dass irgendwelche Projekte nun wegen der Unwägbarkeiten verschoben werden müssten, kann sich Koch nicht vorstellen. Dass die Ausfälle durch die Abschaffung der Strabs aber bei 25 bis 30 Millionen Euro liegen könnten, steht für ihn außer Frage. "Eigentlich müsste ich ihnen vorschlagen, jetzt 20 Leute einzustellen und die an Straßenbauprojekten fertig machen zu lassen, was noch geht", sagte er halb scherzhaft, während Habermeyer noch einmal die Krux zusammenfasste: Egal, wann man die Satzung jetzt abschaffe und egal, wer noch zahlen müsse und wer nicht mehr: "Gerecht ist es so oder so nicht."

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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