Strafanzeige gegen Unbekannt:Startbahngegner abgeblitzt

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Staatsanwalt lehnt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue ab

Von Johann Kirchberger, Freising

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen "Untreue im besonders schweren Fall" haben - wie berichtet - Anfang Mai Christian Franck und Ludwig Grüll bei der Staatsanwaltschaft in Landshut eingereicht. Die beiden bei "Plane Stupid" und im Bündnis "Aufgemuckt" engagierten Kämpfer gegen den Bau einer dritten Startbahn bezogen sich dabei auf einen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, der am 2. April in der Süddeutschen Zeitung in Auszügen veröffentlicht worden war. Der Flughafen GmbH war darin massive Geldverschwendung vorgeworfen worden, insbesondere die Lufthansa habe durch die exklusive Nutzung des Terminals 2 ohne Gegenleistung Vergünstigungen von mehr als einer Milliarde Euro erhalten. Die Staatsanwaltschaft Landshut sieht jedoch keine Untreue gegeben und hat nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Monatelang hatten Franck und Grüll nichts aus Landshut gehört, erst als sie nun nachfragten, kam eine am 4. Oktober datierte Antwort. Darin schreibt der zuständige Staatsanwalt Rohrmüller, dass er - ohne den Anzeigenerstattern dies mitzuteilen - schon am 15. Juni die Entscheidung getroffen habe, von einen Ermittlungsverfahren abzusehen. Ein solches sei nämlich nur dann einzuleiten, so der Staatsanwalt, "wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorlägen. Bloße Vermutungen rechtfertigten nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass aus den Prüfungsunterlagen des Rechnungshofs zwar hervorgehe, dass die Einräumung der weiteren exklusiven Nutzung des Terminals 2 durch die Lufthansa ohne nennenswerte Gegenleistung unangemessen sei. Das bayerische Finanzministerium habe jedoch in einer Stellungnahme ausgeführt, dass es sich hier um eine unternehmerische Entscheidung handle, mit dem Ziel, die Lufthansa langfristig an die FMG zu binden. Nur hierdurch sei es möglich, den Flughafen München als zweites Drehkreuz in Deutschland aufzubauen. Eine Umorientierung, heißt es in dem Schreiben des Landshuter Staatsanwalts, hätte nach Ansicht des Finanzministeriums weitreichende negative wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge. Aus "strategischen und betriebswirtschaftlichen Gründen sei daher die Einräumung der weiteren exklusiven Nutzung ebenso sinnvoll wie auch die Entscheidung für den Bau des Satelliten und die damit im Zusammenhang stehenden Zugeständnisse an die Lufthansa.

Staatsanwalt Rohrmüller folgert daraus "bei Zugrundelegung dieser durchaus überzeugenden Argumente", dass eine Untreue nicht ersichtlich sei. Auf sich beruhen lassen, wollen die beiden Freisinger die Angelegenheit trotz der Zurückweisung ihrer Anzeige deshalb noch nicht. "Wir haben jetzt Akteneinsicht verlangt", sagt Ludwig Grüll, "dann sehen wir weiter".

© SZ vom 14.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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