Schöffensitzung am Amtsgericht:Kiffen aus Langeweile

Lesezeit: 1 min

37-jähriger Drogenhändler kommt mit Bewährungsstrafe davon

Von Alexander Kappen, Freising

Was macht man, wenn einem regelmäßig langweilig ist? Die einen setzen sich permanent vor den Fernseher. Die anderen lesen ein Buch nach dem anderen. Manche Leute suchen sich irgendein Hobby - und andere kiffen. So wie ein heute 37-jähriger Mann aus Mainburg, der sich am Dienstag in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts verantworten musste, weil er zwischen Dezember 2014 und Juni 2015 insgesamt ein gutes Kilo Marihuana erworben und teilweise weiterverkauft hatte. Er habe zu der Zeit viel konsumiert, "weil mir so langweilig war", sagte er. Nebenbei verkaufte er auch Gras an Bekannte weiter. Das Gericht verurteilte den voll geständigen Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung.

Der 37-Jährige hat bei elf Gelegenheiten jeweils 50 Gramm und fünfmal je 100 Gramm Marihuana erworben. In den meisten Fällen kaufte er die Drogen bei einem Mann in Freising, gegen den in einem gesonderten Verfahren ermittelt wurde. Er habe zu der Zeit in Freising gearbeitet "und das, was ich nicht selbst geraucht habe, an drei oder vier Bekannte weiterverkauft", berichtete der 37-Jährige. Laut Anklage kaufte er das Marihuana zum Grammpreis von acht Euro und verkaufte es für 50 Euro je drei Gramm weiter.

Nachdem er sechs Jahre lang gekifft hatte, lässt der Angeklagte nach eigenen Angaben seit ein paar Wochen die Finger von den Drogen. Künftig bleibt ihm nichts anderes übrig, denn für die dreijährige Bewährungszeit wurde ihm zur Auflage gemacht, durch regelmäßig Urinkontrollen seine Abstinenz nachzuweisen. Der Angeklagte erklärte sich zudem freiwillig damit einverstanden, eine Speichelprobe für die Strafermittlungsdatenbank abzugeben.

Das Urteil beruht auf einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidigern. Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier sprach in der Urteilsbegründung von einer "Vielzahl von Einzeltaten" und einer "nicht unerheblichen Drogenmenge", die umgesetzt worden sei. Es handele sich zudem "um gewerbsmäßigen Handel, weil der Angeklagte zu der Zeit nicht üppig verdient hat und der Drogenverkauf ein nicht unerheblicher Nebenverdienst war". Für den nicht vorbestraften Angeklagten spreche jedoch sein "voll umfängliches Geständnis, mit dem er sich auch selbst belastet hat". Über den Verkauf der Drogen durch den Angeklagten habe man bisher nämlich nur von einem anderweitig Verfolgten erfahren, "der das vom Hörensagen wusste". Der Angeklagte habe sich zudem bezüglich der Speichelprobe kooperativ gezeigt, so dass eine Bewährung vertretbar sei.

© SZ vom 04.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: