Pssst!:Was im Rathaus geheim bleibt

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Ob ein Thema von Kommunalpolitikern nicht-öffentlich besprochen wird, bestimmen viele Faktoren

Kerstin Vogel

Wenn man will, dass eine Neuigkeit ganz schnell die Runde macht, muss man sie nur als "Geheimnis" weitererzählen, sagt ein alter Scherz. Übertragen in die Welt der Kommunalpolitik würde das heißen, dass man ein Thema in Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten nur nicht-öffentlich behandeln muss - und schon wäre sichergestellt, dass jeder davon erfährt.

So ist es - meistens - natürlich nicht, und so darf es auch nicht sein: Was in bayerischen Kommunen hinter verschlossenen Türen besprochen werden muss, ist zunächst in der Gemeindeordnung definiert. Demnach sind die Sitzungen grundsätzlich öffentlich abzuhalten, "soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen", wie die etwas schwammige Formulierung in Artikel 52,2 lautet. Der Landkreis Freising hat diese Bestimmungen in seiner Geschäftsordnung präzisiert. Diese Ordnung gibt sich das Gremium jeweils nach einer Kommunalwahl. Den derzeit für den Kreistag geltenden Vorschriften haben die Kommunalpolitiker also zuletzt im Juli 2008 zugestimmt.

Festgehalten ist da, dass Grundstücksangelegenheiten, die Vergabe von Bau- und sonstigen Aufträgen, Personalangelegenheiten, Sparkassen- und Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht öffentlich behandelt werden. Soll die Öffentlichkeit in einem anderen Fall ausgeschlossen werden, muss der Kreistag da-rüber - ebenfalls hinter verschlossenen Türen - abstimmen. Beschlüsse, die nicht-öffentlich gefällt werden, bleiben jedoch nicht für alle Zeit geheim. Diese Entscheidungen "gibt der Landrat oder ein von ihm Beauftragter der Öffentlichkeit in einer späteren öffentlichen Kreistagssitzung oder in anderer geeigneter Weise bekannt, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind", schreibt die Geschäftsordnung des Kreistags vor.

Die Tagesordnungen für den Kreistag und seine Ausschüsse stellt ein Sitzungsdienst in Absprache mit dem Landrat zusammen. Er erarbeitet auch einen Vorschlag, was gemäß der Geschäftsordnung nicht-öffentlich zu behandeln sei. Die endgültige Entscheidung treffen aber die Kreisräte: Zu Beginn jeder Sitzung werden sie gefragt, ob sie gegen Form und Frist der Einladung Einwände erheben. Das ist die Stelle, an der man Zweifel anmelden könnte - wobei auch darüber geheim abgestimmt werden müsste, erklärt Anita Fußeder vom Sitzungsdienst des Landratsamtes.

Ähnlich läuft es in der Stadt Freising: Auch hier gibt es eine Geschäftsordnung, die zusätzlich Sozialangelegenheiten als Grund für einen Ausschluss der Öffentlichkeit anführt. Die Tagesordnungen werden von Sitzungsdienst, Hauptamt und OB erstellt. Dass ihr nicht-öffentlicher Teil dann auch nur den Stadträten zugänglich ist, liegt für Rathaus-Sprecherin Christl Steinhart auf der Hand: "Eine Veröffentlichung würde doch dem Schutz der Betroffenen zuwiderlaufen." Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei einzelnen Themen legitim sei, müssten eben die Stadträte als demokratische Vertreter der Bürger prüfen.

Tun sie das nicht oder nicht richtig, können zu Unrecht geheim gefasste Beschlüsse aber auch im Nachhinein gekippt werden, wie Fußeder weiß: nach einer Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern.

© SZ vom 25.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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