Öffentlicher Nahverkehr:Rufbus vorerst gerettet

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Nach einem Aufruf melden sich genügend Fahrer

Der Rufbus ist fürs Erste wieder gerettet. Diese frohe Botschaft verkündete Landrat Josef Hauner (CSU) am Freitagmorgen in der Sitzung des Jugendkreistags. "Es war Spitz auf Knopf gestanden", sagte Hauner. Es gab kaum mehr Freiwillige, die sich dazu bereit erklärten, Jugendliche zu deren Sicherheit nachts mit dem Kleinbus von Partys abzuholen. Ein Aufruf im Herbst brachte aber den gewünschten Erfolg. Freiwillige benötigen zum Steuern des Rufbusses zusätzlich einen Personenbeförderungsschein.

Probeweise ändert der Jugendkreistag seinen Einlademodus. Was bleibt, ist die vorgeschriebene, schriftliche Einladung zum Sitzungstermin. Die Anträge sollen aber vorab auf der Homepage des Jugendkreistags ( www.jkt-fs.de) veröffentlicht werden. "Die Unterlagen sind ja nicht geheim", begründete Kreisrat Johannes Becher (Grüne) seinen Vorschlag. Gleichzeitig soll eine Email mit den Unterlagen an die Schulen versendet werden. Es wäre dann Aufgabe der Schulverwaltung, diese an die Jugendkreisräte weiterzuleiten.

Anlass zu diesem Beschluss war ein Antrag einer Schülerin, die sich schockiert zeigte über den Wust an Papier mit den Sitzungsunterlagen, der ihr zugesendet worden war. "Und das in der heutigen Zeit!", betonte sie. Sie wünschte sich die Anträge per Email, womit wiederum Wolfgang Kopf vom Jugendamt des Landkreises in der Vergangenheit seine liebe Not hatte. Manche Jugendkreisräte hatten sich nämlich nicht die Mühe gemacht, ihren Email-Eingang zu kontrollieren. So bekam er keine Rückmeldung auf Anfragen. Den Jugendlichen habe er erst einen Brief schreiben müssen, mit dem Hinweis, sie sollten mal in ihren Email-Eingang kontrollieren. Auch an die Schulen, sagte Kopf, habe er die Unterlagen schon auf elektronischem Weg zukommen lassen. Doch es sei vorkommen, dass die Jugendkreisräte ihre Informationen gar nicht oder zu spät erhielten. Bei der nächsten Sitzung im Mai wird sich zeigen, ob der neue Mitteilungsmodus funktioniert.

© SZ vom 16.12.2017 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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