Zollbeamte finden "Bushmeat":Anrüchige Delikatesse

Reisender führt geräuchertes Schuppentier aus Ghana ein. Er wird nun ein hohes Bußgeld zahlen müssen.

Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden. Während in unseren Breiten die Vorfreude auf den Osterschinken das Wasser im Munde zusammenlaufen lässt, erfreuen sich andere Gaumen an so etwas Ausgefallenem wie geräuchertes Schuppentier. Eine solche "landestypische Delikatesse", wie Hauptzollamt-Pressesprecherin Marie Schuster mitteilt, fanden Zollbeamte in einem Koffer eines Reisenden, der aus Ghana kam.

Beim Röntgen des Koffers des 55-Jährigen waren ihnen Knochen aufgefallen. Der Mann gab gegenüber den Zollbeamten an, bei dem Schuppentier handele es sich um so genanntes "Bushmeat". Dies ist laut Maria Schuster eine afrikanische Bezeichnung für sämtliche Tiere, die Einheimische in Urwald oder Savanne jagen. Darunter fallen Schuppentiere, auch Pangoline genannt, ebenso wie Affen, Schlangen oder Frösche.

Abgesehen davon, dass die Einfuhr des in seinem Bestand gefährdeten Säugetiers gegen das Artenschutzabkommen verstößt, können durch "Bushmeat" bislang unbekannte Krankheiten auf Menschen übertragen werden, gegen die keine Medikamente zur Verfügung stehen. Die Zollbeamten veranlassten die Beseitigung der wenig appetitlich aussehenden und einen eigenartigen Geruch ausströmenden Einzelteile. Den Reisenden erwartet ein hohes Bußgeld.

© SZ vom 04.04.2015 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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