Nach Freispruch:Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Oberlandesgericht beschäftigt sich mit Kirchenasyl in Freisinger Pfarrei

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts in München beschäftigt sich laut Pressemitteilung von Donnerstag, 26. April, an mit einem Revisionsverfahren, das die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Freisinger Amtsgerichts angestrengt hat. Darin geht es um den Fall eines nigerianischen Flüchtlings, der sich 2016 in einer Freisinger Pfarrei in Kirchenasyl begeben hatte. Ermittler hatten ihm zur Last gelegt, sich illegal in Deutschland aufgehalten zu haben.

Der Mann war im November 2014 eingereist. Ein von ihm gestellter Asylantrag war vom Bundesamt für Migration (Bamf) und Flüchtlinge abgelehnt worden. Daraufhin begab sich der Nigerianer ins Kirchenasyl, das vom zuständigen Pfarrer bei der Ausländerbehörde angezeigt worden war. So hat es das Bamf mit der evangelischen und katholischen Kirche für so einen Fall vereinbart. Das Ausländeramt verzichtete entsprechend getroffener Absprachen auf die Abschiebung. Richterin Karin Mey sprach den Beschuldigten seinerzeit vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei. Nach ihrer Ansicht hätte aufgrund des Aufenthalts des Flüchtlings im Kirchenasyl dessen Abschiebung ausgesetzt und ein Aufenthaltstitel erteilt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft beharrt in ihrer Revisionsbegründung darauf, dass sich der Nigerianer illegal in Deutschland aufgehalten und über keinen solchen Titel verfügt habe. Die Abschiebung sei nur aus Rücksicht darauf, dass er sich in Kirchen-Räumen aufgehalten habe, nicht erfolgt.

© SZ vom 20.04.2018 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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