Kommentar:Wenig mehr als ein Feigenblatt

Lesezeit: 1 min

Nachhaltiger als eine Hundehaltungsverordnung ist die Idee, Hundehalter über einen Steuernachlass zu motivieren, eine Hundeschule zu besuchen.

Ein Kommentar von Kerstin Vogel

Natürlich ist verständlich, dass jetzt in Eching wieder der Ruf nach einem Leinenzwang für Hunde laut geworden ist. Es kann einfach nicht angehen, dass ein Hund - egal welcher Rasse - ein Kind beißt. Oder den Briefträger, einen Jogger, den Passanten.

Doch die Entscheidung des Gemeinderats, es wieder mit einer Hundehaltungsverordnung zu regeln, ist wenig mehr als ein Feigenblatt. Denn zum einen kann die Gemeinde schon jetzt über Einzelfallprüfungen Auflagen für auffällig gewordene Hunde erlassen; sie ist also keineswegs machtlos. Zum anderen kann ein Leinenzwang rechtlich nur für Hunde mit mehr als 50 Zentimeter Schulterhöhe verhängt werden. Ein Entlebucher Sennhund, ein Cattle Dog oder ein Mini-Bullterrier, allesamt kräftige, aber nicht so große Hunderassen, dürften dann trotzdem frei laufen, ebenso kleinere Terrierarten - von allen möglichen aus dem Ausland importierten Mixen nicht zu reden.

All diesen Hunden aber ist mit ihren größeren Artgenossen gemein, dass sie eben genau das sind: Hunde. Und Hunde können - unabhängig von Rasse und Größe - unter bestimmten Umständen beißen, und sei es nur, weil durch irgendeinen Auslöser ein verschüttet geglaubter Jagdtrieb geweckt wird. Verantwortungsbewusste Halter wissen das auch ohne Verordnung und leinen selbst ihre Dackel da an, wo es zu Konflikten kommen könnte: im Wohngebiet, neben dem Spielplatz oder auf der von Joggern frequentierten Strecke. Für die Ignoranten dagegen wird auch ein gemeindlich verordneter Leinenzwang ohne regelmäßige Kontrollen - und entsprechende Strafen - keine Einsicht bringen.

Viel nachhaltiger als die wohl eher zu Alibizwecken diskutierte Hundehaltungsverordnung ist deshalb die Idee, die von der Echinger SPD zur Sprache gebracht wurde: Hundehalter über einen Nachlass bei der Hundesteuer dazu zu motivieren, eine Hundeschule zu besuchen. Noch ein bisschen weiter gedacht, könnte komplett von der Hundesteuer befreit werden, wer mit Rex oder Hasso eine Begleithundeprüfung oder den Hundeführerschein ablegt - inklusive der damit stets verbundenen Sachkundenachweise für die Hundehalter. Umgekehrt zahlt deutlich mehr, wer sich der Mühe nicht unterziehen will. Manch ein künftiger Problem-Hundehalter würde sich die Anschaffung eines Hundes dann sicher besser überlegen - und im Zweifel darauf verzichten.

© SZ vom 01.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: