Im Streit mit der KAB:Rainer F. wehrt sich gegen die Kündigung

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Der Diözesansektretär scheitert bei Gütetermin vor dem Freisinger Amtsgericht

Von Peter Becker, Freising

Rainer F. will weiterhin Diözesansekretär der Katholischen Arbeiterbewegung (KAB) bleiben. Das stellte seine Anwältin an diesem Mittwoch am Freisinger Amtsgericht als Außenstelle des Münchner Arbeitsgericht klar. F. war im März von der KAB fristlos gekündigt worden. Sein Arbeitgeber begründet dies damit, dass er sich nicht an Abmachungen gehalten hatte, die Veranstaltungen betreffen. Forsters Anwältin sagte, es seien bislang noch keine Gründe für die außerordentliche Kündigung bekannt. Sie vermutet, dass dafür "persönliche Probleme" mit Personen aus der KAB-Vorstandschaft den Ausschlag dafür gab, nicht aber das Verhalten ihres Mandanten. Eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien ist derzeit nicht in Sicht. "Das Vertrauen ist komplett zerstört", beschrieb der Rechtsbeistand der KAB die Sicht des Beklagten. Der Gütetermin ist somit gescheitert. Dabei hätte sich der Anwalt der KAB eine Einigung vorstellen können. Er hätte eine Erklärung vorgeschlagen, die es erlaubt hätte, dass beide Parteien ihr Gesicht wahren können. Das Verfahren geht nun in die nächste Runde.

Der Rechtsbeistand der KAB begründete die Kündigung F.s, dass dieser wiederholt gegen Auflagen seines Arbeitgebers verstoßen habe. Das Fass zum Überlaufen hatte demnach eine Veranstaltung im Gasthaus "Zum Löwen" in Freising gebracht. Dort hatte F. den Film "Zensur" vorgeführt. Diese war von der KAB nicht genehmigt worden, weshalb er die Veranstaltung als "privat" deklariert hatte. Dabei griff F., den der KAB-Rechtsbeistand als "nicht öffentlichkeitsscheu" bezeichnete, Vertreter der Freisinger Presse an. Laut Rechtsanwalt assoziiere man die Person F. automatisch mit der KAB, zumal er beim Filmabend auf einem Flyer im Namen der Organisation für eine weitere Veranstaltung warb. Sein Arbeitgeber empfindet das Verhalten von F. für "geschäftsschädigend".

Derzeit läuft bei der Erzdiözese ein Schlichtungsverfahren. Dies ist bei kirchlichen Arbeitgebern üblich, um den Betriebsfrieden so wahren. Wann dieses beendet ist, steht bislang nicht fest. Im Oktober finden Neuwahlen des KAB-Diözesanverbandes München und Freising statt. Möglicherweise hofft F., dass dann eine neue Vorstandschaft gewählt wird, welche die Kündigung wieder rückgängig machen könnte.

© SZ vom 27.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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