Freising:Bewährungsstrafe für Kiffer-Duo

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Schöffengericht würdigt die detaillierten Geständnisse

Von Alexander Kappen, Freising

Im Prinzip war es nicht mehr als ein Kiffer-Duo, das sich Marihuana für den Eigenbedarf besorgte und in der gemeinsamen Wohnung in Freising rauchte. Das war "sozusagen Konsumentenkriminalität", sagte Richter Manfred Kastlmeier in der Schöffensitzung am Freisinger Amtsgericht. Was aber ins Gewicht falle, sei das Päckchen mit 100 Gramm Marihuana, das die zwei Angeklagten für einen Bekannten, der auch ihr Drogenlieferant war, stellvertretend in Empfang genommen und diesem dann übergeben hatten.

Deswegen verurteilte das Gericht die 27-jährige Altenpflegerin und den 32-jährigen Kellner nicht nur wegen Drogenerwerbs in 35 Fällen und wegen Drogenbesitzes, sondern auch wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Weil die beiden Angeklagten in vollem Umfang geständig waren, kamen sie auf Grundlage eines "Deals" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung jeweils mit einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage davon.

Die angeklagten Fälle ereigneten sich alle im Jahr 2013. Die Beschuldigten gerieten ins Visier der Drogenfahnder, weil diese das Telefon des Dealers abhörten, für den sie das 100-Gramm-Paket Marihuana in Empfang nahmen. Als Gegenleistung bekamen sie bei ihren Einkäufen für den Eigenbedarf günstigere Konditionen. Bei der Wohnungsdurchsuchung fand die Kriminalpolizei Erding bei den Angeklagte auch acht LSD-Trips und eine Ecstasy-Tablette. Die beiden seien sehr kooperativ gewesen und hätten alle Fragen bereitwillig beantwortet, berichtete der zuständige Kripo-Beamte: "So was hat man nicht oft."

Die Angeklagten gaben an, früher auch chemische Drogen probiert, zuletzt aber nur noch Marihuana konsumiert zu haben - zusammen um die fünf Gramm wöchentlich. Inzwischen seien sie jedoch clean und hätten auch schon freiwillig die Drogenberatung aufgesucht. Als Bewährungsauflage müssen sie künftig regelmäßig ihre Drogenabstinenz nachweisen. Zudem erhalten die nicht vorbestrafte Altenpflegerin sowie der Kellner, der vor einigen Jahren zweimal wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt worden war, einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Insgesamt stellte das Gericht - genauso wie der Staatsanwalt und die Verteidiger - für beide eine positive Sozialprognose.

© SZ vom 24.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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