Flughafen:Gefälschte Einladungen

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Schleuserin bringt mehrere Menschen mit erschlichenen Visa ins Schengengebiet und wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Sieben Jahre nach der Tat ist eine 63-jährige Schleuserin am Münchner Amtsgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte mehreren Landsleuten aus Georgien bei der Einreise nach Westeuropa geholfen - bis sie im November 2008 ins Visier der Bundespolizei geriet. Seit 2009 hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut mit internationalem Haftbefehl nach der Frau gesucht.

Bundespolizisten waren im November 2008 am Flughafen zwei Georgierinnen aufgefallen. Sie hatten den Beamten ihre Reisepässe, dänische Visa und Einladungen zu einem Kampfsport-Event in Kopenhagen gezeigt. Bei der Befragung verstrickten sich die angeblichen Kampfsportlerinnen nach Angaben der Bundespolizei aber in Widersprüche. Die beiden Frauen mussten deshalb mit auf die Wache. Schon damals gab es erste Hinweise auf die Schleusertätigkeit der jetzt verurteilten 63-jährigen Frau.

Schnell stellte sich damals heraus, dass die Einladungen gefälscht waren - die Sportveranstaltung in Kopenhagen existierte gar nicht. Und rasch entdeckten die Beamten auch erste Spuren, die zu der Schleuserin führten. Die Georgierinnen gaben zu, dass sie eigentlich auf der Suche nach Arbeit waren. Die eine wollte nach Rom, die andere nach Valencia weiterreisen. Sie machten auch keinen Hehl daraus, dass dies illegal geschehen sollte, wie die Bundespolizei nun berichtete. Eine der Frauen verweigerte damals die Aussage und machte keine weiteren Angaben, bei einer Durchsuchung fanden die Beamten bei ihr jedoch Hinweise auf die Schleuserin. Die andere Frau war laut Bundespolizei gesprächiger, sie gab bei der Vernehmung an, dass die 63-Jährige das Visum und die Einladung besorgt und sie am Flughafen in Tiflis betreut hatte. Dafür habe sie 4000 Euro bezahlt.

Die Bundespolizisten zeigten die Frauen damals wegen Visa-Erschleichung an und schickten sie zurück nach Georgien. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Schleuserin insgesamt 17 Personen auf die gleiche Weise ins Schengengebiet bringen wollte oder das zum Teil bereits getan hatte, wie die Bundespolizei nun publik machte. Im Sommer 2015 wurde die gesuchte Georgierin schließlich in Griechenland festgenommen. Daraufhin stellten die deutschen Justizbehörden ein Auslieferungsbegehren. Anfang September konnten Beamte der Münchner Bundespolizei die Frau dann in Athen abholen und brachten sie in die Justizvollzugsanstalt nach Aichach.

Ein Münchner Amtsrichter sah die Schuld der 63-jährigen Angeklagten als erwiesen an und verurteilte sie wegen Einschleusens von Ausländern. Da sie bereits eine fünfmonatige Untersuchungshaft verbüßt hat und wegen des Gesundheitszustands der Frau setzte der Richter die Strafe zur Bewährung aus.

© SZ vom 27.01.2016 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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