An diesem Freitag und auch am Samstag kann man sich noch mit Feuerwerkskörpern für die Silvesterfeier eindecken. Für den Verkauf und das Abbrennen gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren herausgegeben werden. Das Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Foto: Lukas Barth
Feuerwerkskörper im Verkauf:Bald knallt's wieder
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