Straßenausbaubeitrag:Der große Wurf bleibt aus

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Vorbereitungen für die Umsetzung der Innenstadt-Neugestaltung finden hier statt. Erneuert werden Gas- und Wasserleitungen. (Foto: Marco Einfeldt)

Bis jetzt müssen nur Anlieger für die Straßensanierung zahlen. Vom 1. April an können die Kommunen die Beträge über wiederkehrende Beiträge auf alle Grundbesitzer umlegen, wenn sie das wollen. Das könnte Begehrlichkeiten wecken.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Die Forderung der Bürgerinitiative Innenstadtsanierung ist klar. Wenn alle vom Innenstadtumbau profitieren, dann sollen auch alle dafür zahlen. Aber kann die Stadt Freising die seit 2005 geltende Straßenausbaubeitragssatzung einfach so abschaffen? Und hat dann die Form der von der BI geforderten jährlich wiederkehrenden Beiträge, die dann alle Haus- und Grundbesitzer für Straßensanierungsprojekte zahlen müssten, nicht nur die betroffenen Anlieger, wirklich Vorteile? Die Änderung des Kommunalabgabegesetzes, das am 1. April im Kraft tritt, gibt den Kommunen die Möglichkeit, so zu verfahren. Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher ist sich jedoch nicht so sicher, dass damit für die Anlieger eine spürbare Entlastung eintritt. "Wir werden das neue Abgabegesetz natürlich genau prüfen. Es finden auch Schulungen statt. Aber der große Wurf, den sich alle erhofft haben, ist es wohl nicht geworden", sagt er.

Die Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung in Freising, die seit 2005 in Kraft ist, war damals höchst umstritten. Mit 19:16 Stimmen hat sich der Freisinger Stadtrat in der entscheidenden Sitzung sogar dagegen ausgesprochen, Anwohner bei der Sanierung der Straßen zur Kasse zu bitten. Der damalige Oberbürgermeister Dieter Thalhammer (SPD) beanstandete diesen Beschluss jedoch und bekam von der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt recht. Dort hatte man schon bei der Genehmigung der Etats für 2003 und 2004 der Stadt zur Auflage gemacht, angesichts ihrer finanziellen Lage die Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Einnahmen zu erhöhen. Laut Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Ausnahmen sind nur bei einer "besonders günstigen wirtschaftlichen Lage" möglich. Die Gemeinde Hallbergmoos sah sich im Jahr 2012 in einer solchen Lage und hat die Straßenausbaubeitragssatzung ersatzlos gestrichen.

So rosig sah es 2004 für die Stadt Freising nicht aus. "An diesem Sachverhalt hat sich auch bis heute nichts geändert. Wir müssen Beiträge für den Straßenausbau erheben", so OB Eschenbacher. Die Stadt hat allerdings jetzt die Wahl, auf welche Weise sie das tun will, entscheiden kann sie das vom 1. April an, wenn die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Kraft tritt. Danach könnten die Gemeinden durch eine Satzung bestimmen, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge wiederkehrende Beiträge erhoben werden, erläutert Anneliese Sachsenhauser von der Kommunalaufsicht im Landratsamt. Diese neue Regelung gelte selbstverständlich auch für die Stadt Freising.

Der Städtetag jedoch empfehle den Kommunen, bei der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu bleiben, weiß Freisings OB Eschenbacher. Auch weil es mit den wiederkehrenden Beiträgen für die Haus- und Grundbesitzer langfristig teurer werde. Schließlich müsse die Stadt bei den wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau auch die Planungs- und Verwaltungskosten umlegen, was jetzt nicht der Fall sei. Außerdem sei es möglich, dass die Ansprüche der Bürger steigen würden, so Eschenbacher weiter. "Jetzt leben die Anlieger mit einer Straße, die reparaturbedürftig ist und melden sich erst dann, wenn der Leidensdruck zu hoch ist." Sie wüssten ja, dass sie mitzahlen müssen. Mit den wiederkehrenden Beiträgen, so glaubt man aus Sicht der Kommunen, werde sich der Druck aus der Bevölkerung erhöhen. Dann wolle jeder, dass seine Straße saniert werde. Es zahlen ja alle mit. "Und dann wünscht man sich hier noch einen Baum und da noch eine Bank. All das erhöht die Kosten", glaubt Eschenbacher.

Bei der Debatte um das neue Kommunalabgabegesetz hat sich übrigens auch der bayerische Landesverband der Haus-und Grundbesitzer zu Wort gemeldet. Leider sei dessen Vorschlag aber nicht umgesetzt worden, so Robert Hauner, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins in Freising. Statt allein die Hausbesitzer bei der Straßensanierung zur Kasse zu bieten, egal ob jetzt übereinmalige oder wiederkehrende Beiträge, sollte von allen Bürgern eine Infrastrukturabgabe eingefordert werden. Somit wäre auch gewährleistet gewesen, dass die Finanzierung tatsächlich auf viele Schultern verteilt und nicht auf einige wenige abgewälzt werde. "Aber der politische Wille war ein anderer", so Hauner.

© SZ vom 15.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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