Arbeitserlaubnis für Asylbewerber:Heftige Vorwürfe, nüchterne Zahlen

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Christopher K. aus Nigeria würde gerne eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner beginnen, doch seine Arbeitserlaubnis wurde nicht verlängert. (Foto: privat)

Helferkreise und der bayerische Flüchtlingsrat kritisieren erneut, dass das Freisinger Landratsamt die Bestimmungen zur Erteilung von Ausbildungs- und Arbeitserlaubnissen im Vergleich zu anderen Landkreisen besonders strikt handhabt. Landrat Hauner kontert mit Statistiken

Von Gudrun Regelein, Freising

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer und Freisings Landrat Josef Hauner (CSU) haben verschiedene Helferkreise im Landkreis schon im Januar die Weisung des bayerischen Innenministeriums, Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive die Arbeitserlaubnis zu entziehen oder nicht zu genehmigen, aufs Heftigste kritisiert. "Das Verhalten des Landratsamts Freising und das der bayerischen Staatsregierung empfinden wir als unmenschlich, unmoralisch, skandalös und wenig rechtsstaatlich", heißt es dazu in dem Schreiben.

Christopher K. aus Nigeria würde gerne eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner beginnen, doch seine Arbeitserlaubnis wurde nicht verlängert. (Foto: privat)

Nun hat sich vor einigen Tagen der bayerische Flüchtlingsrat gemeldet und dem Freisinger Landratsamt attestiert, es lasse Arbeits- und Ausbildungsverbote hageln. Damit präsentiere es sich als "behördliches Bollwerk gegen die Vernunft". Dass es in Freising für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive besonders schwer sei, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, hat hingegen Landrat Josef Hauner im Schulausschuss des Kreistages vor knapp zwei Wochen erneut zurückgewiesen. Entgegen der Kritik, so Hauner, würden Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse sogar an Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern erteilt, bislang seien es etwa 200.

Es sei grundsätzlich schwierig, Landkreise miteinander zu vergleichen, denn in jedem sei die Zusammensetzung der Asylbewerber eine andere, betonte Hauner. Im Landkreis Kelheim beispielsweise kämen viele Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea, hätten also eine hohe Bleibeperspektive. Im Landkreis Freising dagegen stammten viele aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie Nigeria oder Pakistan.

Auf Nachfrage teilt das Landratsamt dann allerdings mit, dass von den derzeit hier lebenden 2192 Asylbewerbern nur etwa 800 aus Herkunftsländern mit geringer Bleibeperspektive kommen. Aktuell haben 255 Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis, "über Ablehnungen beziehungsweise Nichtverlängerung von Arbeitserlaubnissen liegen uns keine Daten vor. Diese können auch nicht ausgewertet werden", heißt es dazu lapidar aus dem Landratsamt.

Keine Ausbildungserlaubnisse aber seien bislang entzogen beziehungsweise nicht verlängert worden. Dass es für viele Flüchtlinge dennoch nicht möglich ist, eine angebotene Ausbildung zu beginnen, zeigen die nebenstehenden Beispiele. Nur Habib Amiri und seine Frau aus Afghanistan, die beide lange um ihre Arbeitserlaubnis gebangt haben, hatten Glück: Sie wurden mittlerweile anerkannt.

Landrat Josef Hauner jedenfalls rät Asylbewerbern, die arbeiten wollen, zurück in ihr Herkunftsland zu reisen und in der Botschaft ein Visum zu beantragen. Dann könnten sie wieder offiziell nach Deutschland einreisen und sich um eine Arbeitserlaubnis bemühen. Dass dies kaum eine realistische Möglichkeit darstellt, scheint aber auch Hauner zu wissen. Was aber auch er vermisst, ist ein Einwanderergesetz, das solche Fälle erleichtern würde.

© SZ vom 21.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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