"An so was kein Interesse":Nicht jugendfreier Chat

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42-jähriger Freisinger bekommt Porno mit Minderjähriger auf sein Handy geschickt, das Gericht stellt das Verfahren ein

Von Alexander Kappen, Freising

Dass er da in einen nicht jugendfreien Chat hineingeraten war, in dem die Teilnehmer munter Sexvideos hin- und herschickten, wollte der 42-jährige Freisinger gar nicht abstreiten. "Das ist ja auch nicht strafbar", sagte er am Montag während der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht. Sehr wohl strafbar sind dagegen Pornofilme mit minderjährigen Darstellern - und ein solcher war in dem Chat auf das Handy des Freisingers geschickt worden. Er musste sich deshalb wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten. Weil dem nicht vorbestraften Angeklagten, der nach eigenen Angaben nichts mit Kinderpornos zu tun haben will, laut Richterin Tanja Weihönig "nicht zu 100 Prozent nachzuweisen" war, dass er das besagte Video "bewusst und längere Zeit in Besitz hatte", stellte sie das Verfahren auf Antrag des Staatsanwalts ein.

Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Widerspruch einlegte. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Dort berichtete der 42-Jährige, er sei in einem "Chat von RTL unterwegs gewesen". In diesem habe man sich "über ganz normale Themen" ausgetaucht: "Und dann kommt halt in solchen Chats irgendwann immer automatisch das Thema Pornos auf, auch wenn das Schwachsinn ist, ich sehe das schon ein", erzählte der Angeklagte, der ohne Anwalt zur Verhandlung erschienen war. Irgendwann sei er in einer Whatsapp-Gruppe gelandet, in der man Sexvideos mit erwachsenen Darstellern ausgetauscht habe.

Dass besagtes Video bei ihm am Handy gelandet sei, "kann schon sein, aber ich habe das nicht angefordert und auch nicht gespeichert oder weitergeleitet - ich steh' nicht auf so was", versicherte der Freisinger der Richterin. Bei dem ihm persönlich nicht bekannten Chat-Teilnehmer aus Baden-Württemberg, der ihm das Video im Juli 2014 geschickt hatte, verhält es sich offenbar ein wenig anders. Der 53-Jährige ist deswegen inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, wie er in der Verhandlung in Freising als Zeuge bestätigte. Während der Ermittlungen gegen ihn kam die Kriminalpolizei in Waiblingen auch auf die Nummer des 42-jährigen Freisingers und stellte eine Anfrage an die Kripo Erding. Das berichtete am Montag ein Beamter, der ebenfalls als Zeuge zur Verhandlung geladen war. Demnach landete der Fall schließlich bei der Staatsanwaltschaft in Landshut, woraufhin die Kripo Erding mit einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten beauftragt wurde.

Auf dem dabei sichergestellten Handy habe man bei der Auswertung keinerlei kinderpornografisches Material gefunden. Der Angeklagte gab an, im August 2014 eine neue Sim-Karte sowie eine neue Handynummer erhalten zu haben.

Über die Kripo in Baden-Württemberg gelangte die Staatsanwaltschaft Landshut an Dateien vom Handy des Absenders - auch an das Video, das der Freisinger erhalten hatte. Der Staatsanwalt räumte in der Verhandlung ein, "dass das, was man sieht, nicht auf den ersten Blick als Kinderporno zu erkennen ist, das ist ein Graubereich". Das zu sehende Mädchen sei "keine Acht- oder Zehnjährige", so dass nicht auf Anhieb klar sei, ob es sich um eine Minderjährige handele. Laut der Auswertungen aus Baden-Württemberg war das Mädchen aber noch nicht volljährig, wie die Richterin mitteilte. Die Schuld des angeklagten Freisingers sah sie jedoch "als gering an" und stellte das Verfahren gegen ihn ein. Der Angeklagte solle es allerdings als Warnschuss sehen: "Wenn Sie in der Hinsicht noch mal auffallen sollten, taucht dieses Verfahren hier als unschöner Hinweis wieder auf."

© SZ vom 25.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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