Freisinger Amtsgericht:Verunglimpfungen kosten Mann den Job

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Der Angeklagte beleidigt auf Facebook die Bundeskanzlerin und einen Betriebsrat - und macht dann dafür Hacker verantwortlich.

Von Peter Becker, Freising

Er wolle nach Berlin fahren und Bundeskanzlerin Angela Merkel "in einen Leichensack packen". Das hat ein Mann aus dem Landkreis Freising im vergangenen Oktober auf Facebook verbreitet. Außerdem beleidigte er einen Betriebsrat der Firma, in der er beschäftigt war. Seine Botschaften unterzeichnete er mit dem Kürzel "HH", was wohl für "Heil Hitler" stehen sollte. Deswegen handelte sich der Mann eine Anzeige wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen ein. Richter Michael Geltl verurteilte ihn aber letztlich am Freisinger Amtsgericht wegen des Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 2250 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen.

Der Mann hatte behauptet, sein Computer sei gehackt worden und jemand anders sei für diese Posts verantwortlich gewesen. Deshalb erstattete er Anzeige bei der Freisinger Polizei. Richter Geltl bezeichnete dies als vergeblichen Versuch, seine Kündigung zu verhindern.

Der Personalchef bekam Screenshots der Facebookseite vorgelegt

Die Dinge nahmen ihren Lauf, als dem Personalchef eines Airline-Caterers am Flughafen vier Screenshots vorgelegt wurden. Auf den Bildschirmfotos waren auf der Facebook-Seite des Angeklagten Nachrichten zu sehen, die der Mann gepostet hatte. Eine bezog sich auf die Bundeskanzlerin, zwei weitere auf einen Betriebsrat, mit dem der Angeklagte offenbar Differenzen hatte. Der sei Ausländer und kein Deutscher. Und überhaupt verbat es sich der Mann, dass jemand seine Seite besucht, der kein Deutscher sei.

Der Personalchef sagte als Zeuge aus, dass er den Mitarbeiter zu einem Gespräch gebeten habe. Von den Vorwürfen überrumpelt, rechtfertigte sich der Beschuldigte, er habe dies aus Frust und unter Alkoholeinfluss geschrieben. Anstalten, den Vorwurf entrüstet zurückzuweisen, machte er nach Aussagen des Personalchefs keine. Stattdessen fuhr der Mann zur Freisinger Polizei, tischte der die Geschichte von den Hackern auf und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.

Die Posts sind böswillige Fälschungen, sagte der Angeklagte

Bei dieser Version blieb der Angeklagte auch am Freisinger Amtsgericht. Er sagte, bei den Posts handele es sich um böswillige Fälschungen. Er sei als Clanführer Mitglied einer geschlossenen Gruppe im Internet gewesen, verteidigte sich der Angeklagte. In dieser, gab er zu, habe er sich wohl negativ über den Betriebsrat geäußert. Ein Unbekannter, führte der Angeklagte weiter aus, habe wohl seinen Account geknackt und dann die verfälschten Botschaften auf die Facebook-Seite gestellt.

Warum er denn seine Nachrichten mit "HH" unterschrieben habe, wollte Richter Geltl wissen. Das seien seine Initialen als Clanführer gewesen, antwortete der Beschuldigte. Dies sei keinesfalls als "Heil Hitler" zu interpretieren. Vielmehr seien es die Initialen eines Freundes von ihm, der aber in der Zwischenzeit gestorben sei, behauptete er.

Richter Geltl ließ die Anklage wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen fallen und sprach den Beschuldigten davon frei. Die Initialen "HH" seien ein Geheimcode, ähnlich wie die Zahlenkombination 88. Diese ergebe ins Alphabet transkribiert ebenfalls die Buchstabenfolge "HH". "Diese fallen aber nicht unter die Vorschrift", erläuterte Geltl. Das heißt, sie erfüllen nicht den angeklagten Tatbestand. Richter Geltl wollte dem Beschuldigten nun eine goldene Brücke bauen. Hätte der Angeklagte zugegeben, dass er unbekannte Hacker bei der Polizei angezeigt habe, um sein Fehlverhalten zu verschleiern, hätte er das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Das wollte der jedoch nicht. Er blieb bei seiner Darstellung, die ihm das Gericht aber als Schutzbehauptung auslegte. "Sie hatten Angst vor einer Kündigung", sagte der Richter. Darum habe er sich die Anzeige bei der Polizei ausgedacht.

Vor einer Kündigung bewahrte dies den Mann im Übrigen nicht. Der Personalchef sagte, in seinem Betrieb seien Menschen aus 63 Nationen tätig. Solche Äußerungen störten den Zusammenhalt. Vor dem Arbeitsgericht bekam der Personalchef recht. "Der Richter hat Ihnen nicht geglaubt", sagte Geltl. "Und ich tue es auch nicht.

© SZ vom 21.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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