Erfolgreicher Einspruch:GBW muss Mieterhöhungen zurücknehmen

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Mieterhöhung abgewendet: Für die GBW-Wohnungen in der Adams-Lehmann-Straße 83 bis 95 droht keine deutliche Preissteigerung. (Foto: Frank Leonhardt/dpa)

Nach Protesten von SPD und Mieterverein müssen Bewohner der GBW-Wohnungen in der Adams-Lehmann-Straße nicht 15 Prozent mehr zahlen. Ein ähnlich gelagerter Fall wird derzeit vor Gericht verhandelt. Er könnte das "München Modell" in Frage stellen.

Von Melanie Staudinger und Kassian Stroh

Zumindest einige Mieter der GBW können kurz vor Weihnachten aufatmen. Gemeinsam mit dem Mieterverein und der SPD haben sie es geschafft, dass sie für ihre Wohnungen in der Schwabinger Adams-Lehmann-Straße 83 bis 95 nun doch nicht deutlich mehr bezahlen müssen. Nach Protesten hat die Wohnungsgesellschaft die im Oktober angekündigte Erhöhung von 15 Prozent zurückgenommen. Die Mieter hätten von Januar an bis zu 200 Euro mehr im Monat zahlen sollen.

Dieter Reiter, Oberbürgermeister-Kandidat der SPD, hatte dieses Vorhaben "schamlos" genannt. Aus seiner Sicht wäre die Erhöhung unzulässig gewesen, da die Wohnungen von der Stadt und vom Freistaat gefördert wurden. Die GBW habe das Grundstück zu einem niedrigeren Preis bekommen und sich im Gegenzug zu günstigen Mieten verpflichtet. "Einkommensorientierte Förderung" heißt dieses Modell. Vor gut einem Jahr habe die GBW schon einmal erfolglos versucht, die Mieten zu erhöhen, sagte Reiter, der sich zusammen mit der neuen SPD-Landtagsabgeordneten Ruth Waldmann Anfang Dezember mit den Mietern getroffen hatte.

Doch zum Verhängnis wurde der GBW offenbar, dass sie in ihren Briefen nicht geschrieben hatte, warum sie mehr Geld haben will. "Mieterhöhungen ohne Begründung sind per se unwirksam", erklärt Beate Marschall, Geschäftsführerin des Mietervereins. Was nun mit jenen Mietern passiert, die den neuen Vertrag bereits unterschrieben haben, ist derzeit noch unklar. Die Rücknahme müsse für alle gelten, forderte Reiter. Die GBW hat sich bisher nicht geäußert. Waldmann zeigte sich jedenfalls empört: "Leider sehen wir nun unsere Warnungen vor einem Verkauf der Wohnungen an einen privaten Bieter bestätigt."

Immer mehr Mieterhöhungen angekündigt

92 Prozent der GBW hatten bis zum Frühjahr der BayernLB gehört. Die Landesbank, die im Besitz des Freistaats und der Sparkassen ist, verkaufte dieses Paket an die börsennotierte Immobiliengruppe Patrizia. Ein kommunales Konsortium, das ebenfalls mitgeboten hatte, ging leer aus. Die Ängste der Mieter versuchte die Staatsregierung seinerzeit mit einer sogenannten Sozialcharta zu besänftigen, die ihnen angeblich weitgehende Rechte einräumte.

Inwiefern diese in der Praxis auch greifen, muss sich nun zeigen. Denn seit die Wahlen im September vorbei sind, gibt es immer mehr Meldungen von angekündigten Mieterhöhungen und Wohnungsverkäufen der GBW. Sie hält in München und dem Umland mehr als 10.000 Wohnungen.

Interessant ist der Fall Adams-Lehmann-Straße auch deshalb, weil nur wenige hundert Meter weiter ein rechtlich davon unabhängiger, jedoch ähnlich gelagerter Fall die Gemüter der Bewohner und nun auch des Stadtrats erhitzt. Dort erhöhte die Firma Hausbau Fischer vor einem Jahr für 52 Wohnungen in der Elisabeth-Kohn-Straße die Mieten um 20 Prozent; dabei waren diese im Rahmen des sogenannten München Modells entstanden, das Mietern mit mittlerem Einkommen bezahlbaren Wohnraum bieten soll.

Mieter ziehen den Kürzeren

Doch vergangene Woche zeigte ein Prozess vor dem Münchner Landgericht, dass die klagenden Mieter aus der Elisabeth-Kohn-Straße wohl den Kürzeren ziehen werden. Denn ähnlich wie bei der Sozialcharta der GBW, die die Patrizia und die BayernLB vereinbart haben, stehen die Schutzklauseln nur in Verträgen zwischen Stadt und Baufirma; die Mieter selbst haben nichts Schriftliches, worauf sie sich berufen können.

Zudem gibt es im Fall Elisabeth-Kohn-Straße Lücken und unklare Formulierungen in den Verträgen. Diese könnten Fischer Hausbau nun erlauben, die Mieten um weit mehr als die von der Stadt tolerierten fünf Prozent zu erhöhen - und damit den Zweck des München Modells zu unterlaufen, bei dem die Stadt Bauträgern den entsprechenden Grund vergünstigt verkauft.

Das Thema wird am Mittwoch eine wichtige Rolle im Stadtrat spielen. Denn vor allem die CSU fragt, ob mit dem zu erwartenden Urteil nun das München Modell insgesamt in Frage steht - oder ob die entsprechenden Klauseln nur diesen einen Fall betreffen. Diese Fragen will das Planungsreferat erst am Mittwoch beantworten; dem Mieterverein zumindest sind bislang keine weiteren entsprechenden Fälle bekannt.

© SZ vom 17.12.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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