Strafanzeige wegen Untreue:"Da ist etwas faul"

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Zwei Freisinger beharren auf Einsicht in den Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs von 2014 - bislang erfolglos

Von Johann Kirchberger, Freising

Der vom Obersten Rechnungshof (ORH) im Jahr 2014 kritisierte Milliarden-Deal zwischen der FMG und Lufthansa lässt den Startbahngegnern Christian Franck und Ludwig Grüll keine Ruhe. Zwar sind ihre juristischen Möglichkeiten, doch noch Einsicht in den ORH-Bericht zu erhalten, mittlerweile ausgeschöpft, wie sie sagen. Nun soll der Freisinger Abgeordnete Christian Magerl (Grüne) im bayerischen Landtag eine offizielle Anfrage stellen. Er wolle endlich wissen, sagt Franck, "was an diesen Akten so geheim ist".

Die Münchner Flughafengesellschaft soll der Lufthansa beim Bau und dem Betrieb des zweiten Terminals Vorteile von über einer Milliarde Euro eingeräumt haben. Der Oberste Rechnungshof hatte das scharf gerügt. In seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2014 war die Rede davon, dass die Vereinbarungen "unausgewogen" und "betriebswirtschaftlich nicht darstellbar" seien und daher von einer "einseitigen Vorteilsgewährung" ausgegangen werden müsse. Franck und Grüll hatten aus der Süddeutschen Zeitung davon erfahren und im Mai 2016 Strafanzeige wegen Untreue in einem besonders schweren Fall erstattet. Doch herausgekommen ist dabei bis heute nichts. "Wir laufen gegen eine Wand", sagt Grüll. Die Staatsanwaltschaft Landshut lehnte bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil es sich bei den Vereinbarungen zwischen FMG und Lufthansa nach Angaben des Finanzministeriums um eine unternehmerische Entscheidung gehandelt habe. Das Ministerium habe zudem überzeugend dargestellt, dass eine Umorientierung negative wirtschaftliche Konsequenzen habe.

Der Münchner Anwalt Florian Mangold, der Franck und Grüll vertritt, forderte daraufhin Akteneinsicht. Die räumte die Staatsanwaltschaft zwar einer FMG-Anwältin ein, nicht aber den beiden Freisingern, weil insbesondere für den ORH-Bericht "Geheimhaltungsinteresse" bestehe. Auch der Rechnungshof und das Finanzministerium verweigerten einen Einblick in die Unterlagen. Für Franck und Grüll völlig unverständlich. Schließlich seien die Gesellschafter der FMG Bund, Land und Stadt München, es gehe also um Steuergeld, und die Bevölkerung habe ein Recht darauf, etwas über dessen Verwendung zu erfahren. Als Mangold einen Antrag auf eine richterliche Entscheidung über die Herausgabe der Akten stellte, lehnte das Landgericht Landshut die Klage als unbegründet ab. Weder die Anzeigeerstatter noch ihr Rechtsanwalt seien "Verletzter", heißt es in der Begründung. Das "allgemeine Interesse an der Aufklärung von etwaigen Straftaten" genüge nicht als "berechtigtes Interesse", um Akteneinsicht zu bekommen. Franck und Grüll wollten sich damit nicht abfinden. Sie haben sich an den Bund der Steuerzahler gewendet, der das Finanzministerium um Aufklärung bat. In der Antwort aus dem Hause Söder wird der Deal als positiv dargestellt und verteidigt. Unter anderem heißt es, FMG und Lufthansa hätten ein "Memorandum of Understanding" geschlossen, das "immense wirtschaftliche und strukturpolitische Vorteile für den Freistaat und den Flughafen brächte. Aufgrund "der Vertraulichkeit der vertraglichen Vereinbarungen und wirtschaftlichen Implikationen" sei die Darlegung weiterer Details aber nicht möglich.

Juristisch sei man aus finanziellen Gründen am Ende, bedauert Franck, denn eine dann wieder kostenlose Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sei erst möglich, wenn sämtliche Instanzen ausgeschöpft seien. Gleichwohl halte er es für "eine Unverschämtheit", die Einsicht in den ORH-Bericht zu verweigern. Eigentlich müsste der ORH aus Gründen der eigenen Reputation auf eine Veröffentlichung drängen, habe ihm Söder doch vorgeworfen, von falschen Zahlen ausgegangen zu sein. Aufgeben wollen Franck und Grüll nicht - "weil die Sache zum Himmel stinkt" - und setzen nun auf die Anfrage Magerls im Landtag.

© SZ vom 27.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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