Oberding:Neudefinition des Ortsrands

Wie lange hat zu Zeiten des Baubooms im Landkreis ein festgelegter Ortsrand Bestand? Auf alle Fälle nicht für alle Ewigkeit, sind sich die Gemeinderäte von Oberding einig. Sie hatten in der jüngsten Sitzung über eine Abänderung im Bebauungsplan Nr. 37a Grasfeldweg zu entscheiden. Dort ist festgelegt, dass die Häuser, die am Ortsrand liegen, nicht zu hoch werden, also "einem klassischen Einfamilienhaus entsprechen", wie es heißt. Nun stand ein Bauantrag für ein Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen auf der Tagesordnung. Für dieses Vorhaben müsste der Bebauungsplan Nr. 37a geändert werden. Erlaubt sein sollen künftig Satteldächer mit einer Neigung von 20 Grad (bisher 38 bis 43 Grad) und einer maximalen Wandhöhe von 6,10 Metern (bisher 4,20 Meter). Wie Bürgermeister Bernhard Mücke (CSU) erklärte, werde mehr Wohnfläche geschaffen. Er stehe der Änderung positiv gegenüber. "Es gibt heute gar keinen dauerhaften Ortsrand mehr", sagte Gemeinderat Georg Maier (WG Notzing). Es handle sich immer nur um eine "temporäre Grenze". Die Räte beschlossen einstimmig, den Plan abzuändern.

© SZ vom 30.11.2016 / Regi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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