Moosinning:Sexuelle Übergriffe im Rathaus

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Das Moosinninger Rathaus wird der Angeklagte nicht mehr betreten. Er ist im November als Zweiter Bürgermeister und Gemeinderat zurückgetreten. (Foto: Renate Schmidt)
  • Einmal soll der frühere Zweite Bürgermeister von Moosinning eine Mitarbeiterin am Arbeitsplatz genötigt haben, einmal bei einer Geburtstagsfeier im Rathaus.
  • Über seinen Anwalt räumt der 63-Jährige alle Vorwürfe ein.
  • Das Amtsgericht Erding verurteilt ihn zu 20 Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Von Florian Tempel, Erding

Der frühere Zweite Bürgermeister von Moosinning ist vom Amtsgericht Erding wegen zwei Fällen sexueller Nötigung zu 20 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Der 63-Jährige hatte an zwei Tagen im April vergangenen Jahres im Moosinninger Rathaus zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen mit Gewalt geküsst und begrapscht.

Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht persönlich zur Sache, räumte aber über seinen Verteidiger Martin Paringer alle Vorwürfe in vollem Umfang ein. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 5000 Euro an den Weißen Ring zahlen. Sein Anwalt kündigte an, dass sein Mandant an beide Opfer einen "nennenswerten vierstelligen Betrag" Schmerzensgeld zahlen wolle.

Bei der ersten Kussattacke konnte sie sich noch wegdrehen

Der erste Übergriff ereignete sich Anfang April vergangenen Jahres. Eine Verwaltungsangestellte hatte an jenem Tag Geburtstag. Schon einige Zeit zuvor hatte sich der Angeklagte ihre Handynummer geben lassen, weil er ihr auf alle Fälle gratulieren wollte. Als er sie an ihrem Geburtstag Punkt Mitternacht anrief, beschlich die Frau ein sonderbares Gefühl. In einem weiteren Telefonat am Vormittag kündigte der Angeklagte an, dass er gegen 16 Uhr persönlich zu ihr ins Rathaus kommen werde.

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Als er kam, gingen sie in die Kaffeeküche des Rathauses, weil ihm die Frau ein Stück Kuchen geben wollte. Der Angeklagte schloss die Tür hinter sich, sagte ihr, sie solle sich nun "richtig gratulieren lassen" und legte ihr seine Hände um die Hüfte. Als sie sich ihm entziehen wollte, drückte er sie noch fester an sich. Bei der ersten Kussattacke konnte sie sich noch wegdrehen. Doch dann packte er ihren Kopf mit beiden Hände, presste ihr seine Zunge in den Mund und begrapschte sie.

Von manchen Kollegen "geschnitten"

Die Frau wandte sich nach dem schockierenden Erlebnis an den Weißen Ring und die Interventionsstelle des Frauenhauses, bevor sie zur Polizei ging. Eine Kripobeamtin berichtete, dass die Frau zunächst aus Angst um ihren Arbeitsplatz keine Anzeige erstatten wollte. Ihre Anwältin sagte vor Gericht, dass ihre Mandantin seitdem Bekanntwerden ihrer Anzeige von manchen Kollegen "geschnitten" werde. Sie sei zudem seit Monaten in psychologischer Behandlung, um das belastenden Erlebnis zu verarbeiten: "Es ist nicht etwas, was sie mal eben so wegsteckt."

Nur zwei Wochen nach dem ersten sexuellen Übergriff wurde eine zweite Rathausmitarbeiterin Opfer des Angeklagten. Bei einem Gespräch in ihrem Büro begrapschte er die Frau. Dann nahm er ihren Kopf gewissermaßen in den Schwitzkasten, um ihr mit Gewalt einen Zungenkuss zu geben. Die Frau presste die Zähne fest zusammen und konnte sich aus der Umklammerung befreien. Nach dieser Attacke spülte sie sich als erstes angeekelt den Mund aus und berichtete danach Kolleginnen von dem Übergriff. Zur Polizei ging sie nicht. Ihr Fall wurde erst im Zuge der Ermittlungen der Kripo Erding bekannt.

Der Angeklagte erlitt einen Herzinfarkt

Eine Kriminalbeamtin sagte, dass ihr auch andere Rathausmitarbeiterinnen von übergriffigem Verhalten des Angeklagten berichteten. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass der 63-Jährige "Probleme hatte, körperliche Distanz zu weiblichen Mitarbeiterinnen zu halten". Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle meldete sich auch eine frühere Kollegin des Angeklagten aus Freising bei der Polizei. In ihrem Fall war der Übergriff aber bereits verjährt. Nach Presseberichten im November erlitt der Angeklagte einen Herzinfarkt und bekam Depressionen.

Der Vorsitzende Richter, Björn Schindler, wertete das volle Geständnis des Angeklagten, das den Opfern Aussagen vor Gericht ersparte, als "erheblich strafmildernd". Ebenso berücksichtigte er, dass durch das Bekanntwerden seiner Taten sein Ansehen in der Öffentlichkeit sicher massiv gesunken sei. Strafverschärfend sei es aber, dass er "die sexuellen Nötigungen am Arbeitsplatz begangen" hat. Er habe offenkundig seine Position als Vorgesetzer ausgenutzt - in der Erwartung, die Frauen würden ihn wohl kaum anzeigen.

© SZ vom 28.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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