Kreistags-Strukturausschuss:Bedenken beim Bach

Lesezeit: 1 min

Ottenhofen will Bebauungsplan im Landschaftsschutzgebiet

Die Gemeinde Ottenhofen will das Landschaftsschutzgebiet "Sempt- und Schwillachtal" mit einem Bebauungsplan anknabbern und hat dazu einen Antrag an den Strukturausschuss gestellt, den Umgriff dieser Bereiche aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Der Strukturausschuss folgte dem Antrag in weiten Teilen, stellte jedoch einen Bach mit seinen Uferrandstreifen unter Vorbehalt: Sowohl die Untere Naturschutzbehörde hatte diesbezüglich Bedenken, weil sich zwei ökologisch besonders wertvolle Biotope in unmittelbarer Nähe befinden, als auch Anwohner befürchteten, man könne dort mit einer Bebauung Hochwasser- und Überschwemmungsrisiken eingehen.

Die Untere Naturschutzbehörde war mit der Herausnahme der Bereiche "Nördlich der Isener Straße" und "Südwestlich der Fichtenstraße" einverstanden. Die Antragsflächen beschränkten sich überwiegend auf bereits bebaute oder intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Des Weiteren werde ein ausreichend großer Abstand zu biotopkartierten Flächen von besonders hohem ökologischen Wert eingehalten. Bei dem Bach im Bereich Moosweg und Quellenweg war man jedoch der Auffassung, dass man ihn im Landschaftsschutzgebiet belassen oder mit zwei Uferrandstreifen von je zehn Metern Breite unangetastet lassen sollte. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) ergänzte, dass auch noch Schreiben von Anwohnern vorlägen, die hinsichtlich einer Überschwemmungsgefahr zu Vorsicht raten würden: "Wo wir hinterher haftungsrechtliche Probleme haben, können wir eine Bebauung nicht forcieren." Ausgerechnet Florian Geiger von den Grünen plädierte dafür, den Bach aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen und den Hochwasserschutz im Rahmen des Bauleitplans zu lösen. Einstimmig beschloss der Strukturausschuss schließlich, die Flächen nördlich und südlich aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. In Zusammenhang mit dem Bachlauf soll sich die Gemeinde Ottenhofen mit dem Wasserwirtschaftsamt verständigen, ob eine Bebauung unbedenklich sei. Dann könne der Kreistag darüber entscheiden, ob auch der Bachlauf aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen werden soll.

© SZ vom 12.07.2017 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: