Freising:Startbahngegner kämpfen weiter

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Anwälte der Musterkläger bereiten Verfassungsbeschwerde vor

Von Petra Schnirch, Freising

Die Ausbaugegner kämpfen nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch auf juristischem Wege weiter gegen den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen: Die Anwälte der vier Musterkläger aus Attaching bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde vor. Der Bund Naturschutz gibt ebenfalls nicht klein bei und klopft derzeit mit Juristen "verschiedene rechtliche Möglichkeiten" ab, wie BN-Artenschutzreferentin Christine Margraf sagt. Fest steht, dass der Verband darüber hinaus eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht einreichen wird.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Mitte Juli, dass die Nichtzulassung einer Revision im Startbahn-Prozess rechtens ist, bleibt der Münchner Kanzlei Schönefelder-Ziegler-Lehners wenig Zeit, um die Verfassungsbeschwerde vorzubereiten. Spätestens am 17. August müssen die kompletten Unterlagen in Karlsruhe eingegangen sein. Rechtsanwalt Eike Schönefelder spricht von einem "sehr schwierigen Unterfangen." Die Betroffenen und ihre Anwälte müssen Grundrechtsverletzungen geltend machen. Dies sieht Schönefelder als gegeben an, allerdings habe eine Verfassungsbeschwerde "immer relativ geringe Erfolgsaussichten", räumt er ein.

Die Attachinger Privatkläger stützen sich darauf, dass ihre Grundrechte auf Eigentum sowie auf Gesundheit und Leben bei zum Teil mehr als 400 Überflügen beeinträchtigt würden. Angriffsfläche bietet laut Schönefelder auch die Tatsache, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die von der Flughafengesellschaft vorgelegten Gutachten nie auf ihre Richtigkeit hin überprüft habe. Der Anwalt zielt damit auf die Diskrepanz zwischen den darin prognostizierten Flugbewegungen und der tatsächlichen Entwicklung mit deutlich geringeren Zahlen ab.

Die Schutzgemeinschaft hat den vier Privatklägern aus Attaching inzwischen Unterstützung zugesagt. Der erweiterte Vorstand beschloss am Montag, ihnen weiterhin finanzielle Rückendeckung zu geben. Vorsitzender Manfred Pointner rechnet mit einem "mittleren fünfstelligen Betrag". Das Bundesverfassungsgericht könnte auch eine Missbrauchsgebühr verhängen, was die ganze Sache verteuern würde. Der Münchner Jurist glaubt aber nicht, dass dies der Fall sein werde, weil der Bau einer Startbahn für die Betroffenen tatsächlich einen erheblichen Eingriff bedeuten würde. Bis zu einer Entscheidung werden voraussichtlich mehrere Monate vergehen. In Einzelfällen seien es sogar Jahre, sagt Schönefelder. Im Erfolgsfall könnte das VGH-Urteil oder sogar der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden.

Der Bund Naturschutz prüft die nächsten Schritte noch. Man werde in jedem Fall juristisch gegen das VGH-Urteil vorgehen, kündigt Christine Margraf an. Dies hat aktuell Vorrang, denn auch der Verband muss die Unterlagen dafür bis Mitte August fertig haben. Anschließend will sich die BN-Artenschutzreferentin um die Beschwerde bei der EU-Kommission kümmern. Dafür bleibe mehr Zeit, da es keine festen Fristen gibt. Dreh- und Angelpunkt ist das Vogelschutzgebiet am Flughafen. Margraf sieht hier noch viel Klärungsbedarf.

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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