Emotionale Ausnahmesituation:Frau rastet aus und rammt vorausfahrendes Auto

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36-Jährige wird am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt - sie handelte wohl aus Wut und Eifersucht

Von Peter Becker, Freising

In einer emotionalen Ausnahmesituation hat sich eine 36-jährige Neufahrnerin im Mai des vergangenen Jahres befunden. Im Wagen vor ihr fuhr eine befreundete Frau. Auf der Rückbank saß der Mann der 36-Jährigen. Ihr Verteidiger Ulrich Bernau verkündete vor dem Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht, dass seine Mandantin ein Techtelmechtel zwischen ihrem Mann und der Fahrerin vermutete. Womöglich aus einem Gemisch von Wut und Eifersucht heraus gab die 36-Jährige Gas und rammte zwei Mal das vor ihr fahrende Auto. Vor Gericht handelte sie sich deshalb eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung ein.

Der Urteilsspruch kam nach einer Verständigung zwischen Rechtsanwalt, Staatsanwältin und Schöffengericht zustande. Sollte die Beschuldigte ein Geständnis ablegen, stellte Richter Manfred Kastlmeier in Aussicht, werde das Höchstmaß der Strafe zwischen sechs und neun Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung liegen. "Ein Schnäppchen", meinte er, gleichwohl er einräumte, dass es sich aufgrund der Aufgewühltheit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt um einen minderschweren Fall handele.

Die Beschuldigte und ihre vermeintliche Nebenbuhlerin sind seit zwölf Jahren befreundet. Letztere begleitete die 36-Jährige zu Arzt- oder Behördenterminen oder kümmerte sich um die fünf Kinder der befreundeten Familie. Offenbar sprach sich der Mann der Angeklagten mit ihr aus, wenn er Kummer hatte. Im Mai des vergangenen Jahres war die 36-Jährige mit ihrem Wagen, der SUV-Version eines Volvo, hinter dem Golf ihrer Freundin hergefahren und hatte diesen anschließend zwei Mal gerammt.

Am Auto der Bekannten entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass die Rückbank des Wagens beschädigt wurde, auf der ihr Mann saß. Der Sachverständige sprach im Gerichtssaal von einem "starken Heckschaden".

Mittlerweile ist das Missverständnis zwischen der Angeklagten, ihrem Mann und der Bekannten ausgeräumt. Sie bedauere die Gefährdung ihrer Freundin, ließ die 36-Jährige über ihren Anwalt ausrichten. "Mittlerweile haben wir wieder ein gutes Verhältnis", bekundete sie selbst im Gerichtssaal. "Wir haben uns wieder geeinigt." Sogar der Schaden am Wagen ist beglichen.

"Außer Blech wurde nichts beschädigt", bilanzierte Richter Kastlmeier in seinem Urteil. Trotzdem hatte die 36-Jährige durch ihr Verhalten eine gefährliche Situation herauf beschworen. Sie habe die Verletzung von zwei Personen und einen hohen Sachschaden in Kauf genommen, als sie in der Situation einfach durchdrehte. Der Richter hielt ihr den emotionalen Ausnahmezustand zugute sowie den Umstand, dass der Friede inzwischen wieder hergestellt und der Schaden beglichen worden ist. Den Führerschein muss die 36-Jährige für drei Monate abgeben. Kastlmeier nannte dies den "Denkzetteleffekt". Dass die Angeklagte ihr Auto quasi als Waffe eingesetzt habe, sei "brandgefährlich" und kein Kavaliersdelikt mehr gewesen.

© SZ vom 05.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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