Asylsuchende betroffen:Innenminister verteidigt Entzug Arbeitserlaubnis

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Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Anfang Mai eine Anfrage des Bund der Steuerzahler beantwortet. Dieser wollte wissen, warum die Freisinger Ausländerbehörde Asylsuchenden, die bereits arbeiteten, die Arbeitserlaubnis wieder entzogen hatte. Dadurch wären diese auf Sozialleistungen angewiesen, obwohl sie sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könnten. Die Initiative dazu war von Zollinger Flüchtlingshelfern ausgegangen, die den Bund der Steuerzahler darauf aufmerksam gemacht hatten. Innenminister Herrmann antwortete nun, dass für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren ein "Erwerbsverbot mit Erlaubnisvorbehalt"gelte. Der Gesetzgeber sehe vor, dass diese nicht arbeiten dürften, um den Arbeitsmarkt zu steuern und die Zuwanderung zu begrenzen, heißt es in dem Schreiben, das der SZ  vorliegt.

Der Bund der Steuerzahler und die Flüchtlingshelfer hatten hinter der Verfahrensweise des Ausländeramts Steuerverschwendung vermutet und in dem Schreiben eine entsprechende Frage formuliert, ob dem so sei. Laut Hermann habe die Behörde einen Ermessensspielraum, im Einzelfall eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Daher würden sich individuelle Entscheidungen über die Erteilung von Erlaubnissen ergeben. Die Erfahrung zeige, dass Flüchtlinge, denen im laufenden Verfahren eine Beschäftigung erlaubt wurde, "nach Ablehnung ihres Asylantrags aus eben diesem Grund oftmals keinerlei Interesse zeigen, ihrer Pflicht zur freiwilligen Ausreise nachzukommen. Erlaube man allen eine Beschäftigung, würden Zuzugssignale in die Hauptherkunftsländer der illegalen Migration gesetzt", begründet der bayerischen Innenminister.

Er stellte in seiner Antwort an den Bund der Steuerzahler klar, dass es keine Weisungen aus seinem Hause an die Ausländerbehörden gebe, Asylbewerbern im laufenden Verfahren, die eine Arbeitserlaubnis erhalten hätten, diese wieder zu entziehen. Dies hatten Mitglieder von Helferkreisen im Landkreis der Freisinger Ausländerbehörde mehrfach vorgeworfen.

© SZ vom 10.05.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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