Amtsgericht Erding:Spätes Geständnis schützt nicht vor dem Gefängnis

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26-Jähriger gesteht am vierten Verhandlungstag doch noch den Diebstahl von 30 Laptops. Das Urteil lautet 14 Monate Haft

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Drei Verhandlungstage lang hatten eine 26-jähriger Angeklagter und sein Verteidiger auf die Karte Freispruch gesetzt. Doch am vierten Tag beendete die Aussage des letzten Zeugen jede Hoffnung und der Angeklagte räumte doch noch den Diebstahl von 30 Laptops aus einer Lagerhalle eines Logistikunternehmens, bei dem er zur Tatzeit angestellt war, ein. Sehr strafmildernd wirkte sich das späte Geständnis aber nicht mehr aus. Richterin Sabine Schmaunz verurteilte ihn zu 14 Monaten Freiheitsentzug - ohne Bewährung. Zum einen, weil er zur Tatzeit bereits auf Bewährung war, und zum anderen, weil er wegen schweren Diebstahls bereits mehrfach vorbestraft ist.

Der Angeklagte arbeitete zur Tatzeit am 14. Juli 2016 in einer Firma, die Fracht umschlägt. Von deutschen Firmen über den Flughafen ins Ausland und umgekehrt, aber auch innerhalb Deutschlands. Die per Flugzeug gekommene Ware wird auf Paletten abgeholt und bis zum Weitertransport zum Endkunden in einer großen Halle zwischengelagert. In der Tatnacht zeichneten Kameras auf, wie jemand mit einem Gabelstapler Ware in einen vor der An- und Auslieferungsrampe geparkten Transporter verlädt. Da nur die Notbeleuchtung brannte, war auf den ersten Blick nicht mit Sicherheit zu erkennen, wer der Täter war. Dass Ware in der Nacht gestohlen wurde, fiel erst dem Endkunden beim Abzählen der Lieferung auf. Es fehlten 30 Laptops im Wert von rund 14 500 Euro.

Bei der Durchsicht des Videomaterials identifizierte sowohl der Firmenchef als auch ein Gutachter den Angeklagten als Täter. Der war zudem ein paar Tage nach dem Diebstahl nicht mehr zur Arbeit erschienen. Dass sein Mandant nachts unerlaubt in der Halle war und offenbar etwas entwendet hatte, gab letztlich auch der Verteidiger des Angeklagten zu. Seiner Meinung nach gab es aber keinerlei Beweise, dass es sich um die abhanden gekommenen 30 Laptops handelt. Doch nur deswegen sei sein Mandant angeklagt. Wiederholt fragte er deshalb die Zeugen, Kollegen des Angeklagten, ob denn auch die Vollständigkeit von Lieferungen kontrolliert werde. Dies sei in der Regel nur der Fall, wenn deutlich zu sehen sei, dass zum Beispiel Kartons offen seien, hieß es. Der Verteidiger stellte die Frage in den Raum, ob denn nachgewiesen werden könne, dass die Laptops überhaupt in der Lagerhalle angekommen seien. Außerdem könne es auch sein, dass sie auf dem Weg zum Kunden verschwunden sind.

Entscheidend wurden die Aussagen des Firmenchefs und - beim vierten Verhandlungstag - die des Spediteurs, der die Paletten von der Halle zum Endkunden brachte. Beide sagten vor Gericht aus, dass die Höhe der Palette mit den Laptops für den Endkunden bei der Anlieferung höher gewesen sei als die bei der Auslieferung. Das haben sie laut ihren Aussagen auf Fotos und auf den Videos erkennen können. Der 52-jährige Mitarbeiter der abholenden Spedition sagte auf Nachfrage von Richterin Schmaunz, ob er einen Unterschied zwischen Vorher und Nachher gesehen habe: "Auf jeden Fall". Und bezifferte die Höhendifferenz auf rund eine halben Meter.

Nach einer fünfminütigen Unterbrechung, die der Verteidiger beantragte, um mit seinem Mandanten zu sprechen, kam das Eingeständnis, die Laptops gestohlen zu haben. Der Verteidiger begründete das lange Festhalten an der Unschuld des 26-jährigen Angeklagten, der seit Mitte Juni in Untersuchungshaft sitzt, damit, dass er erst im Sommer 2016 geheiratet habe und eine schwerkranke Mutter habe. Würde er ins Gefängnis gehen müssen, könnte er ihr nicht helfen.

Sowohl die Staatsanwältin, die 18 Monate Haft gefordert hatte, als auch Richterin Schmaunz bedauerten den Gesundheitszustand seiner Mutter, sahen aber keinen Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie es der Verteidiger vorgeschlagen hatte angesichts der Lebenssituation seines Mandanten. Schmaunz und die Staatsanwältin sahen keine positive Sozialprognose, da der Angeklagte zum zweiten Mal während einer Bewährungszeit eine Straftat begangen hatte . Nur eine Freiheitsstrafe komme in Frage.

© SZ vom 15.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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