Amtsgericht Erding:19-Jährige muss Sozialdienst leisten

Lesezeit: 2 min

Die Erdingerin ist schon öfter aufgefallen: beim Schwarzfahren, bei einem Betrug und bei einer Prügelei

Manche Jugendlichen mögen zwar nach dem Gesetz mit 18 Jahren volljährig sein, aber das heißt noch lange nicht, dass sie dann auch erwachsen sind. Vor Gericht heißt das dann Reifeverzögerung. Und die war der 19-Jährigen, die wegen Körperverletzung, Schwarzfahren und Betrugs vor Gericht stand, nach den Taten von 2014 und 2015 auch jetzt noch anzumerken. Auch wenn die Jugendhilfe ihr in den vergangenen zehn Monaten ein "gute Entwicklung" bescheinigt hatte und dass sie auf dem richtigen Weg sei. Auch dass sie die Taten alle zugab, half ihr vor Gericht. Richter Michael Lefkaditis verurteilte die Auszubildende zu vier Tagen Sozialdienst und 250 Euro Geldbuße - in der Hoffnung, dass das Verfahren für sie lehrreich sei.

Bei den Taten hatte es sich um mehrere Delikte gehandelt, die zu einem Verfahren zusammengefasst worden waren. Die 19-Jährige war schon öfter aufgefallen, zweimal ebenfalls wegen Schwarzfahren mit der S-Bahn und einmal wegen Betrugs bei einer Taxifahrt. Die Körperverletzung fand auf dem Oktoberfest 2014 statt. Die Angeklagten sagte aus, sie sei damals angerempelt worden und habe "reflexartig" an den Haaren der damals 17-jährigen Kontrahentin gezogen. Sie sei "ausgeflippt", weil sie zuvor schon Zoff mit ihr gehabt habe. Sie entschuldige sich dafür, verstehe aber nicht, wie man davon so starke Schmerzen am Rücken und Nacken bekommen könne.

Die Angegriffene, die als Zeugin aussagte, sah dies anders. Zunächst habe sie das Zerren an ihren Haaren noch für einen Spaß gehalten, es sei dann aber immer schlimmer geworden. Dabei habe sie gehört, wie die Angeklagte ihr zugerufen habe, "wenn ich noch ein Wort höre. . . . " und sie solle "die Fresse halten". Dann habe sie um sich geschlagen, um frei zu kommen, und sei nach hinten gezogen am Boden gelandet. Zwei Männer seien dann dazu gekommen und hätten sie getrennt. Durch das Zerren habe sie "einen Büschel Haare" verloren, Schmerzen am Nacken und Rücken bekommen und sich die Hand geprellt. Kontakt zur Angeklagten habe sie nicht mehr. Aber sie habe gehört, wie der Freund der Angeklagten ihren ehemaligen Freund bedroht habe.

Im zweiten Fall ist die Angeklagte beim Schwarzfahren erwischt worden. Den Kontrolleuren nannte sie den Namen einer Bekannten. Diese war dann natürlich erstaunt über das Bußgeld vom MVV und ging zur Polizei. Letztlich führte die Sache sogar zu einer Kontopfändung bei der Geschädigten. Die Angeklagte begründete den falschen Namen damit, dass sie wegen der vorherigen Fälle diesmal mit einer Anklage gerechnet habe und der Geschädigten deshalb eigentlich das Geld in den Briefkasten werfen wollte. Doch sie habe kein Geld zu der Zeit gehabt. Die Geschädigte hatte inzwischen über Freunde davon erfahren, wer ihr den Schlamassel eingebrockt hatte und die Angeklagte darauf angesprochen. Diese habe ihr mittlerweile den ganzen Schaden ersetzt und damit sei die Sache für sie erledigt.

Die Mitarbeiterin der Jugendhilfe schilderte die 19-jährige Angeklagte als "emotionalen", nicht sehr selbstbewussten Menschen, der schnell beleidigt sei und ein "Zickenverhalten" an den Tag legte - zumindest in der Vergangenheit. Sie sei auf der Suche nach ihrem Platz in der Gesellschaft gewesen. Dass sie ihre jetzige Ausbildung nicht abbreche, obwohl sie Probleme mit dem Chef habe, zeige, dass sie "auf einem guten Weg"sei. Am elterlichen Haus lag es diesmal nicht. Sie habe sehr wohlwollende Eltern und komme gut mit ihnen aus, sagte die Jugendhilfemitarbeiterin.

© SZ vom 26.07.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: