Amtsgericht Erding:Autos verschwunden

Lesezeit: 2 min

Am Amtsgericht Erding wird ein 49-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer hohen Strafe verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein 49-jähriger Slowene muss wegen Betrugs in zwei Fällen und Urkundenfälschung für zwei Jahre und fünf Monate in Haft. Die wird er aber nicht in Deutschland antreten, sondern in seinem Heimatland, wo er bis zur Untersuchungshaft seit Mitte September im Gefängnis saß. Warum, das wurde bei der Verhandlung am Amtsgericht Erding nicht bekannt, nur dass der Angeklagte seit seiner Auslieferungshaft 2013 wegen der beiden ihm vorgeworfenen Delikte als "Wohnsitz" eben ein Gefängnis in Slowenien angab.

Der 49-Jährige musste sich wegen zwei Taten am 28. Juni 2012 verantworten, die er beide auch zugab: Zum einen hatte er damals am Flughafen einen rund 51 000 Euro teuren Audi A 6 angemietet. Pass und Kreditkarte waren in Ordnung, nicht aber der vorgelegte slowenische Führerschein. Das gleiche machte er am selben Tag in München. Diesmal handelte es sich aber "nur" um einen rund 20 000 Euro teuren Nissan. Beide Fahrzeuge hätten am 2. Juli zurückgegeben werden müssen - was aber nie passierte. Der Verbleib des teuren A 6 ist bis heute nicht geklärt, der Nissan wurde Ende 2014 in Belgrad abgeschleppt, weil er falsch geparkt war. Anfang 2015 ging das Fahrzeug zurück zum Autovermieter. Sein Zustand zu der Zeit blieb offen.

Bei den Ermittlungen wurde schnell festgestellt, dass auf den Namen des Angeklagten die beiden verschwundenen Autos angemietet waren. Der Mann auf dem Foto, das die Kamera an der Mietwagenausfahrt am Flughafen von ihm im Auto gemacht hatte, wurde auch von den Angestellten bei der Münchner Verleihfirma als "ihr" Fahrer identifiziert, wie der damals ermittelnde Polizeibeamte - der mittlerweile in Pension ist - vor Gericht sagte. Nachfragen beim Bundeskriminalamt hätten keinen Wohnsitz in Deutschland ergeben, weswegen man sich an Slowenien gewandt habe. Dort wurde er vom 18. September bis 18. November 2013 in Auslieferungshaft genommen. Da er dort offenbar direkt wegen eines anderen Delikts im Gefängnis landete, wurde er erst jetzt, vier Jahre nach den beiden Taten, am 16. September nach Deutschland ausgeliefert.

Viel war von dem 49-jährige Angeklagten, der streckenweise einen Dolmetscher bemühte, nicht zu erfahren. Zum Beispiel, warum er beide Autos in betrügerischer Absicht anmietete, und was aus den Fahrzeugen geworden ist. Nur, dass er an der Grenze festgenommen wurde, als er für seine kranke Mutter in Bosnien in Slowenien Medikamente holen wollte, verheiratet ist, aber getrennt lebt, eine 20-jährige Tochter hat und zuletzt 2005 als Bautechniker in Schweden gearbeitet hat.

Im Bundeszentralregister fanden sich fünf Einträge: unter anderem unerlaubte Einschleusung von Ausländern, Dokumentenfälschung, Nötigung, Fahrerflucht, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und unerlaubter Besitze von Betäubungsmitteln. Der letzte Eintrag war allerdings 2008.

Das Schöffengericht hatte sich schon nach wenigen Minuten ein Urteil gebildet: für beide Straftaten muss der 49-Jährige insgesamt 29 Monate ins Gefängnis - wobei ihm die zwei Monate Untersuchungshaft in Deutschland angerechnet werden. Das Strafmaß fiel trotz Geständnis deshalb so hoch aus, weil Betrugsdelikte mit einer Schadenssumme von mehr als 50 000 Euro als besonders schwer gelten, wie Richter Björn Schindler in seiner Urteilsbegründung sagte.

Bereits zuvor hatte der Staatsanwalt darauf verzichtet, dem Angeklagten gewerbemäßigen Betrug vorzuwerfen. "Gehen wir mal davon aus, dass das eine einmalige Angelegenheit war", sagte Richter Schindler. Die Vorstrafen habe man weniger berücksichtigt, weil sie schon länger zurück liegen.

© SZ vom 13.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: