Überprüfung von Waffenbesitzern:Kontrollbesuch am Feierabend

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Die Regierung von Oberbayern hat den Landkreis aufgefordert, Waffenbesitzer stärker im Auge zu behalten. Im Jahr 2017 haben 72 Überprüfungen stattgefunden, meist ohne Beanstandungen

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Manchmal stehen die Kontrolleure des Landratsamts auch unangemeldet vor der Tür, vorzugsweise abends: Dann müssen Jäger, Sammler oder Sportschützen beweisen, dass sie ihre Waffen ordnungsgemäß und sicher verwahrt haben. 72 Aufbewahrungskontrollen gab es im vergangenen Jahr, fast doppelt so viele wie in den Jahren davor. Hintergrund ist eine Aufforderung der Regierung von Oberbayern an den Landkreis, sein Engagement hier zu verstärken. Dafür ist der Kreis künftig auch personell besser als bisher in der Lage, in den Haushaltsberatungen wurde für 2018 eine zusätzliche Stelle unter anderem für dieses Aufgabenfeld geschaffen.

Es gilt schließlich auch, einen großen Personenkreis im Auge zu behalten: 2121 Waffenbesitzer sind derzeit im Landkreis gemeldet, darunter 783 Jäger, 450 Erben, 567 Sportschützen, 15 Sammler und 590 so genannte "Altbesitzer", also beispielsweise Menschen, deren Jagdschein ausgelaufen ist, die aber ihre Waffen behalten haben. Manche Waffenbesitzer sind in der Statistik doppelt geführt, weil sie beispielsweise sowohl Jäger als auch Sportschütze sind. Alle zusammen haben insgesamt 4097 Kurzwaffen und 8508 Langwaffen gemeldet. Außerdem wurden 888 Kleine Waffenscheine ausgestellt, die zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigen, wie Norbert Neugebauer, Sprecher des Landratsamts, mitteilt.

Schon in der Vergangenheit war der Landkreis einmal dafür gerüffelt worden, bei den Waffenkontrollen zu lax vorzugehen. 2011 war der Tadel sogar von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) selbst gekommen: Obwohl das Waffenrecht zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren verschärft worden war, hatte das Ebersberger Landratsamt auf Hausbesuche gänzlich verzichtet und die Waffenbesitzer nur schriftlich kontaktiert und aufgefordert, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen. "Nicht akzeptabel" sei das, urteilte Herrmann damals. Außer Ebersberg hatte der Zorn des Ministers auch zwölf weitere Landkreise und Städte getroffen. Im vergangenen Jahr hat nun Regierungspräsidentin Brigitta Brunner den Landrat "darum gebeten, angesichts der insgesamt sensibleren Situation ein verstärktes Auge auf das Thema zu werfen und die Quote bei den Waffenkontrollen zu erhöhen", wie das Landratsamt mitteilt. Die Mahnung nahm man sich zu Herzen: "Mit hohem persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen" sei es bereits 2017 gelungen, die Zahl der Kontrollen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu erhöhen, heißt es aus der Behörde.

Inzwischen ist es zwar nach wie vor so, dass Landkreisbürger, die das erste Mal eine Waffenbesitzkarte beantragen, spätestens mit dem Kauf der ersten Waffe den Erwerb und Einbau eines geeigneten Tresors mittels Rechnung und Fotos nachweisen müssen, wie das Landratsamt mitteilt. Auch wenn ein Waffenbesitzer zuzieht oder innerhalb des Landkreises umzieht, muss er zeigen, dass die Waffen auch am neuen Wohnort sicher aufbewahrt sind. Wenn Zweifel daran bestehen, schickt die Behörde aber inzwischen auch mal einen Kontrolleur vorbei.

Ansonsten werden Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen laut Neugebauer nach dem Zufallsprinzip überprüft. Nicht immer kündigen sich die Kontrolleure dabei vorher an, bisweilen kommen sie auch einfach vorbei, vorzugsweise am Abend, "das erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Waffenbesitzer anzutreffen". Die Mitarbeiter des Landratsamts lassen sich dann den Raum zeigen, in dem der Tresor für die Waffenaufbewahrung steht, dann überprüfen sie die Sicherheitsstufe und gleichen den Inhalt mit dem ihrer Datenbank ab.

In den allermeisten Fällen zeigt sich bei den Kontrollen, dass die Eigentümer ihre Waffen und die dazugehörige Munition vorschriftsgemäß aufbewahren, so Neugebauer. Die Kontrollen hätten einen positiven Effekt, es spreche sich inzwischen herum, dass man mit solchen Überprüfungen rechnen müsse.

Für den Fall, dass ein Landkreisbürger Waffen im Haus hat, die er gerne loswerden würde - beispielsweise, weil er sie bei der Haushaltsauflösung bei Verwandten gefunden hat -, ist gerade übrigens wieder ein guter Zeitpunkt: Noch bis 1. Juli läuft eine Amnestie, bei der man Waffen und Munition straffrei beim Landratsamt oder den Polizeidienststellen abgeben kann. Laut Neugebauer wird das von der Bevölkerung bisher zwar durchaus genutzt, aber nicht in dem Maße wie bei früheren Amnestien: "Das liegt sicherlich daran, dass bei diesen früheren Amnestien schon sehr viele Waffen abgegeben worden sind."

© SZ vom 13.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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