Straßen:Entlastung für Anwohner

Neue Regelungen für finanzielle Beteiligung am Straßenausbau

Die bayerischen Gemeinden können in Zukunft selbst entscheiden, ob sie weiterhin an einer einmaligen Erhebung der Straßenausbaubeiträge festhalten oder von den Grundstückseigentümern wiederkehrende Beiträge erheben wollen. Das hat der Ebersberger Landtagsabgeordneten Thomas Huber (CSU) jetzt bekanntgegeben: "Durch die jetzt vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes verteilen wir die bei einem Straßenausbau entstehenden Kosten auf mehr Schultern und auf einen längeren Zeitraum als bisher. Das entlastet die Anwohner, ohne die Finanzkraft der Kommunen zu gefährden."

Das neue Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. Verankert ist darin laut Huber nun auch die Vorgabe, dass Straßenausbau auf das "notwendige Maß" beschränkt werden muss. "Das bedeutet zum Beispiel, dass Anlieger künftig nicht mehr für teures Kopfsteinpflaster zur Kasse gebeten werden dürfen", erläutert Huber. Um in Zukunft Härtefälle zu vermeiden, sollen die Gemeinden zudem künftig eine am Grundstückswert orientierte Höchstgrenze für einmalige Straßenausbaubeiträge einführen. Huber bietet an, sich mit Fragen zur Reform der Straßenausbaubeiträge an ihn zu wenden. Die Kommunen könnten nun damit beginnen, mögliche Änderungen in ihren Satzungen vorzubereiten.

© SZ vom 04.03.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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