Leinenzwang in Ebersberg:Eine logische Ergänzung

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Man muss nicht besonders ängstlich sein, um sich von frei laufenden Hunden belästigt zu fühlen. Daher ist die neue Verordnung, die der Stadtrat verabschiedet hat, der richtige Weg.

Von Wieland Bögel

"Der tut nix!" Es gibt wohl kaum einen anderen Satz, der den durchschnittlichen, nicht marathongeübten Fußgänger mehr in Stress versetzt. Denn der Satz ist ja meistens zu hören, während gleichzeitig ein knurrendes, zähnefletschendes Fellbündel auf einen zustürzt. Dass dieses in den allermeisten Fällen dann tatsächlich nichts tut - außer vielleicht die Kleidung des Passanten vollzusabbern - ist nur ein schwacher Trost, eher gar keiner.

Denn man muss nicht unter einer Hundephobie leiden - die tatsächlich nur einen geringen Teil der Bevölkerung betrifft -, um sich von einem unkontrollierten Vierbeiner belästigt zu fühlen. Daher ist es eine gute Nachricht, wenn die Stadt Ebersberg nun die Anleinpflicht auf sämtliche Wohngebiete ausdehnt.

Nicht zuletzt dient die Anleinpflicht auch dazu, die Tiere selbst vor Schaden zu bewahren. Denn die wenigsten Hunde sind mit der Straßenverkehrsordnung vertraut, was gerade in den immer dichter bebauten Städten zur Gefahr werden kann. Auch aus hygienischen Gründen ist die Anleinpflicht sinnvoll. Denn selbst wenn es der Hundehalter noch so gut meint mit dem Aufsammeln der Häufchen: Ein Hund, der unangeleint durchs Wohngebiet laufen darf, ist nicht immer im Blickfeld des Besitzers - mit unappetitlichen Folgen für nichts Böses ahnende Fußgänger.

Dass der Hund nichts für sein Verhalten kann, es nicht böse meint, weil er nur seinem Instinkt folgt, ist so richtig wie irrelevant. Denn es geht nicht darum, die Tiere für ihr ungebührliches Verhalten zu bestrafen, sondern dieses in geregelte Bahnen zu lenken.

Natürlich wäre es schön, wenn man gar keine Anleinpflicht bräuchte, weil jeder Hund so brav ist, wie Herrchen und Frauchen immer behaupten. Die Realität zeigt aber leider, dass nur die wenigsten Hundebesitzer ihr Tier so im Griff haben, dass man es problemlos auf die Menschheit loslassen könnte, respektive den Teil davon, der zu Fuß unterwegs ist. Die Anleinverordnung ist deshalb eigentlich nur die logische Ergänzung des Lieblingsspruchs der Hundehalter: "Der tut nix - weil er nicht kann."

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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