Mögliche BMW-Ansiedlung:Nachbarschaftliche Verstimmungen

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Poinger Gemeinderat lehnt Vaterstettener Gewerbegebiet ab

Von Barbara Mooser, Poing

Gewerbegebiete produzieren viel Verkehr, machen Lärm und verschandeln die Landschaft. Dennoch akzeptieren die meisten Gemeinderäte sie bereitwillig - jedenfalls dann, wenn sie sich auf eigenem Gemeindegebiet befinden und somit außer Nachteilen auch Gewerbesteuer und Arbeitsplätze bringen. Anders schaut es aus, wenn sich ein Gewerbegebiet in einer anderen Gemeinde, aber direkt an der Gemeindegrenze befindet - so wie es jetzt Vaterstetten plant.

Dort hofft man bekanntlich, BMW auf ein Areal nördlich der A 94 zu locken. Ob es tatsächlich klappt mit dem Logistikzentrum, ist aber noch nicht entschieden. Auch anderes Gewerbe will man ansiedeln, insgesamt sind dafür gut 50 Hektar Fläche vorgesehen, dazu 25 Hektar Ausgleichsflächen - wobei die Grünflächen Richtung Vaterstetten liegen sollen, das Gewerbe hingegen Richtung Poing. Nicht nur deshalb stört sich der Poinger Gemeinderat an der Planung der Nachbarn; nach Einschätzung der Poinger Verwaltung und der Gemeinderäte ist das Gewerbegebiet der Vaterstettener in der Form gar nicht zulässig. Denn eigentlich steht im Landesentwicklungsprogramm, dass ein Gewerbe- oder Industriegebiet nur dann in der freien Landschaft an der Autobahn erlaubt ist, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt wird und auch kein Standort mit besserer Anbindung vorhanden ist.

Auf diese Aspekte sei die Gemeinde Vaterstetten bei ihrer Planung aber gar nicht eingegangen, so jedenfalls die Auslegung der Poinger. Und nach Überzeugung der Nachbarn gäbe es in Vaterstetten sehr wohl ein Grundstück, das sich besser eignen würde als das ausgewählte, nämlich ein Areal zwischen Neufarn und Parsdorf, auf dem vor Jahren einmal ein Science Park angesiedelt werden sollte. Einstimmig lehnte das Gremium die Planung der Nachbarn daher ab.

So wie das Projekt der Vaterstettener derzeit vorgesehen ist, mit den Gewerbeflächen, die so weit weggerückt sind Richtung Nachbarn wie nur irgend möglich, sei es ohnehin "völlig absurd", so jedenfalls das Urteil von SPD-Gemeinderat Omid Atai. Daran ändere auch der Hinweis der Vaterstettener nichts, dass die Situierung an den in der überörtlichen Planung vorgeschriebenen Frischluftschneisen liege.

Sollte Vaterstetten sich davon nicht beirren lassen, schicken die Poinger mit ihrer Stellungnahme sicherheitshalber ein paar Hinweise mit - zur ungünstigen Situierung, zur befürchteten Verkehrszunahme und zu den Auswirkungen für Tiere und Pflanzen. Denn auf dem Gebiet, wo nun das Gewerbe angesiedelt werden soll, sollte eigentlich ein bisschen Platz für die Feldlerche sein, hier sind so genannte Lerchenfenster vorgesehen - als Ausgleich für einen Bau gleich nebenan, nämlich die Firmenzentrale von Schustermann & Borenstein. Damals war es die Gemeinde Poing gewesen, die das Gewerbegebiet ganz nah an der Vaterstettener Gemeindegrenze geplant hatte - und damals hatte man im Vaterstettener Gemeinderat deutliche Zweifel geäußert, dass keine anderen Grundstücke verfügbar seien.

© SZ vom 12.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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