Prozess:Frau rammt ihrem Verlobten Messer in den Oberkörper

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Ein Tatmesser wird im Labor untersucht (Symbolfoto). (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Das Opfer sagt vor dem Münchner Landgericht aus: "Wenn die in Fahrt ist, ist sie in Fahrt."

Aus dem Gericht von Andreas Salch

Streit gab es so gut wie jeden Tag. Beleidigungen, Schubsereien, mitunter traktierte sich ein Paar aus dem nördlichen Landkreis sogar gegenseitig mit Schlägen, so dass es zu Verletzungen kam. Auch in den frühen Morgenstunden des 21. Januar vergangenen Jahres gerieten die 36-Jährige und ihr Verlobter wieder einmal aneinander. Doch diesmal eskalierte die Situation. Die junge Frau stieß ihrem gleichaltrigen Partner in der gemeinsamen Wohnung ein Messer in den Oberkörper. Für die Tat verurteilten die Richter der 3. Kammer am Landgericht München II die Frau am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft.

Auslöser für den Streit war, dass der 36-Jährige das Passwort an seinem Laptop geändert hatte und es seiner Verlobten nicht sagen wollte. Darüber war die Angeklagte in Wut geraten. "Wenn die in Fahrt ist, ist sie in Fahrt, das kann Stunden dauern", sagte der Verlobte bei seiner Vernehmung. Außerdem war seine Partnerin betrunken. Einige Stunden nach dem Angriff hatte sie noch immer eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,2 Promille. Dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin zufolge lag die BAK zur Tatzeit bei maximal 2,79 Promille.

Die Angeklagte hatte in den Stunden zuvor zehn Flaschen Bier getrunken und zeigte laut Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes trotzdem "keine Hinweise auf Orientierungsausfälle". Zum Auftakt der Verhandlung hatte die 36-Jährige eingeräumt, sie habe ein Alkoholproblem. Zwei- bis dreimal die Woche habe sie in der Vergangenheit vor sich "hingesüffelt". Da sie nach der Messerattacke von ihrem Partner abgelassen und einen Notarzt alarmiert hatte, ging die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage lediglich von gefährlicher Körperverletzung aus. Andernfalls wäre der Fall vor der Schwurgerichtskammer angeklagt worden.

Schon länger zerstritten

Bereits längere Zeit vor dem 21. Januar 2017 hatte sich das Paar schon so sehr zerstritten, dass jeder allein in einem Zimmer in der gemeinsamen Wohnung schlief. Der Verlobte hatte der Auseinandersetzung am frühen Morgen jenes Tages aus dem Weg gehen wollen. Daraufhin hatte seine Partnerin begonnen, vor seiner Zimmertür staubzusaugen. Nachdem sie damit aufgehört hatte, war sie in ihr Zimmer gegangen. Doch nun stand ihr Verlobter vor ihrer Tür. Er forderte sie auf, endlich Ruhe zu geben. Als sie öffnete, habe man sich "Stirn an Stirn" gegenüber gestanden, so der 36-Jährige.

Man habe sich gegenseitig beleidigt. Dann habe seine Verlobte die Tür wieder geschlossen. "Ich dachte, es wäre Ruhe", sagte der 36-Jährige. Doch die Tür öffnete sich wieder. Dann habe ihn ein "Boxschlag" am Oberkörper getroffen. "Wo hast Du denn hingeschlagen", habe er seine Verlobte gefragt, weil es so sehr weh getan habe. Dann habe er jedoch gesehen, dass an der Stelle, an der ihn der "Boxschlag" getroffen hatte, ein "roter Fleck" auf seinem T-Shirt war. Erst jetzt, so der 36-Jährige, habe er bemerkt, dass seine Partnerin mit einem Messer auf ihn eingestochen hatte. "Ich habe meinen Teil zu diesem blödsinnigen Streit beigetragen", bekannte der Mann.

Staatsanwältin Ines Wießner forderte, die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft zu verurteilen. Richter Martin Hofmann wies bei der Urteilsbegründung darauf hin, dass die 36-Jährige in der Vergangenheit selbst mehrfach von ihrem Partner körperlich attackiert worden sei. Neben der Haft ordnete das Gericht die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

© SZ vom 25.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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